Landesgericht Linz

Prozess nach Spielplatz-Mord geht ins Finale

Oberösterreich
27.11.2019 06:00

Sein Alter und seine Intelligenz waren auch am zweiten Verhandlungstag gegen Niazwali M. ein Thema im Mordprozess. Am Dienstag referierten in Linz dazu die Gerichtsgutachter. Für heute, Mittwoch, ist das Urteil geplant.

Dr. Ernst Rudolf: „Zur Tatzeit war der Angeklagte zwischen 15,4 und 19,8 Jahre alt.“ Mit einem Handröntgen hat der Mediziner das Alter von Niazwali M., der einen afghanischen Landsmann (19) auf einem Spielplatz in Linz erstochen haben soll, bestimmt. Und trotz oftmaligen Nachfragens von Verteidiger Andreas Mauhart blieb er dabei: Der Angeklagte ist über 15 Jahre alt. Daran ändert auch eine vom Vater vorgelegte Tazkira, ein afghanisches Dokument, nichts, in dem das Geburtsdatum mit 15. Juni 2004 angegeben ist. Rudolf: „Man muss eine Tazkira nicht einmal fälschen, weil man eine Tazkira mit jedem Inhalt erhalten kann.“

Keine psychiatrische Erkrankung
Abgeblitzt ist der Verteidiger auch bei Psychiaterin Adelheid Kastner. Befund: keine psychiatrische Erkrankung, altersadäquate Reife. Aber: „In 17 Jahren habe ich noch nie einen Probanden erlebt, der so selbstsicher in die Untersuchung ging. Er hat eine sehr hohe Meinung von sich. Es hat sich mir aber nicht erschlossen, worauf diese beruht.“

Urteil
Das Urteil folgt heute, Mittwoch.

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