Nach Entrüstung:

„Hundegesetz“ wird repariert

Niederösterreich
07.11.2019 15:50

Heftigen Gegenwind erntete das Land nach dem Beschluss des neuen Hundehaltegesetzes. Und rudert nun zurück. Zur Leinen- und Beißkorbpflicht kündigte die Volkspartei - auch nach kritischen „Krone“-Berichten - eine rechtliche Klarstellung an. Am 21. November wird die „authentische Interpretation“ im Landtag präsentiert.

Weil sich das neue Gesetz für das Land immer mehr als Biss ins eigene Wadl. entpuppte, wird nun nachgebessert. Allerdings nicht in Form einer Novellierung, sondern durch eine einfache Erklärung. „Leinen- und Beißkorbpflicht sollen ausdrücklich nicht in normalen Wirtshäusern gelten“, sagt VP-Klubchef Klaus Schneeberger. Im Gespräch mit der „Krone“ erklärt er: „Gemeint sind Großheurige, Volksfeste oder ähnliche Veranstaltungen.“ An der vom Landtag einstimmig beschlossenen Formulierung hält er jedoch fest: „Das ist auch in den Gesetzen in Wien und Oberösterreich wortwörtlich so zu finden.“ Und dort sei der Sturm der Entrüstung ausgeblieben Wirte, Jäger, Tierschützer und -ärzte kritisierten das Gesetz. Die Österreichische Suchhundestaffel initiiert bereits eine Volksabstimmung. Dafür braucht es laut Landesverfassung bis Anfang Dezember 25.000 Unterschriften.

Eine davon leistete auch der vierbeinige Aktivist „Maxi“ aus Krems, der in der Causa bereits einen offenen Brief an FP-Landesrat Gottfried Waldhäusl geschickt hatte - die „Krone“ berichtete. Der Pfotenabdruck des Hundes wird den Formalkriterien zwar nicht entsprechen, wohl aber die Unterschriften seiner Besitzer und vieler Gleichgesinnter. Die Sache ist also noch nicht gegessen.

Thomas H. Lauber, Kronen Zeitung

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