Dieses Eigentor hat sich Ragger selbst geschossen: Die Kanzlei Poganitsch & Ragger aus Wolfsberg vertritt FPK-Chef Uwe Scheuch in einer Klage gegen BZÖ-Mandatar Stefan Petzner. Und in der Petzner und dem Gericht zugestellten Klageschrift wird Landesrat Ragger von eben der eigenen Kanzlei schwarz auf weiß als "50-prozentiger Gesellschafter" genannt und ausgewiesen.
Dumm gelaufen, denn die Gesetzeslage ist eindeutig: Diese Beteiligung wäre meldepflichtig gewesen, und zwar an den Landtag und an den Rechnungshof. Petzner vermutet überdies Böses im brüderlichen Nahverhältnis des Ragger-Büroleiters und eines Mitarbeiters dieser Ragger-Kanzlei: "Das ist ja gleich mehrfacher Verfassungsbruch! Ragger hat die Konsequenzen zu ziehen und sofort zurückzutreten."
Ragger bestätigte über eine Agentur, dass er die Beteiligung nicht gemeldet habe. "Meine Meinung war, es nicht tun zu müssen." SPÖ-Klubchef Reinhart Rohr sieht eine Verschaukelung der Bürger durch die FPK, Uwe Scheuch (FPK) wiederum ortet eine Diffamierungskampagne gegen Ragger.
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