30.10.2019 07:03 |

Urnen in Drau verboten

Ansuchen um Flussbestattung in Kärnten abgelehnt

Für den allerletzten Weg gibt es mehrere Varianten, bei uns üblich sind aber nur wenige. Und trotz des Wasserreichtums dürfen in Kärnten biologisch abbaubare Urnen nicht den Flüssen übergeben werden. Auch die jüngste Gesetzesnovelle hat dem Ansuchen von Lavamünd nicht stattgegeben.

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„Dass es im 21. Jahrhundert noch solche Gesetze gibt!“, ärgert sich der Landskroner Gordon Kelz, der schon Probleme um die Totenbeschau aufgedeckt hatte. Laut Gesetz sind Särge auf Friedhöfen und Urnen auf Urnenstätten zu bestatten; das Verstreuen von Asche ist auf Sonderbestattungsanlagen erlaubt, wenn die Fläche gekennzeichnet und über eigens vorgesehene Wege zu erreichen ist - dies ist am Fluss kaum möglich.

Als heuer an der Novelle des Kärntner Bestattungsgesetzes gearbeitet wurde, wurde auch über die Flussbestattung diskutiert. „Aber unsere Tradition ist eine andere: Grabstätten, die man im Gedenken besuchen kann, sind üblich“, so Claudia Grabner vom Büro der zuständigen Referentin Beate Prettner: „Erlaubt ist nun, Asche zu entnehmen, um einen Diamanten zu pressen.“

Lediglich 17 Donaukilometer in der Wachau und jene zwischen Hainburg und der Slowakei sind für Wasserbestattungen in Österreich vorgesehen. Bestatter bieten auch Abschied am Meer an.

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