Der Angeklagte hatte vor Gericht stets beteuert, er habe die Frau nur zum Zusehen bei seinem Suizid zwingen wollen. Zuvor hatte er seiner drei Jahre älteren Ex-Partnerin aufgelauert, sie in ihr Auto gezerrt und war mit ihr auf den Dobratsch gefahren. Auf einer Aussichtsplattform auf dem Berg angekommen, drängte er sie in Richtung Abgrund. Dabei soll er gerufen haben: "Ich bring dich um, ich bring mich um, du wirst dabei zusehen."
"Schwere depressive Verstimmung"
Die Frau erlitt bei mehreren Versuchen, von ihm loszukommen, zahlreiche Prellungen, Schnittwunden an den Händen, Hämatome und Druckstellen an Hals und Mund. Ein Gutachter hatte dem Angeklagten eine "schwere depressive Verstimmung im Tatzeitraum aufgrund belastender Lebensereignisse" attestiert.
Jahrelange Probleme innerhalb der Familie und vor allem mit den Kindern seien der Grund für seine Suizidgedanken gewesen. Nachdem einer seiner Söhne von der Schule geflogen war, befand sich der Mann auch in stationärer psychiatrischer Behandlung am Landeskrankenhaus Villach.
Sein Verteidiger hatte gegen das Ersturteil Nichtigkeitsbeschwerde erhoben, die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt. Nun muss der Täter die gesamte Strafe absitzen.
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