Wegen schweren, gewerbsmäßigen Betruges und wegen Erpressung wurde Hermann K. (51) am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht zu 3,5 Jahren Haft verurteilt. Er legte sofort Berufung ein. Nicht gegen seine 16 Betrugsdelikte. Mit denen er Geschäftspartner laut Anklage mit dem Verkauf von Mobilfunkverträgen, Autohandel, Treibstoff-Ankauf und -Lieferung sowie mit Gratis-Einmietungen und Gratis-Konsumationen von Speisen und Getränken um über 200.000 Euro schädigte. Aber gegen das weitere Delikt der Erpressung wehrte sich der Angeklagte mit Händen und Füßen.
Laut Staatsanwältin Gabriele Ginther schwindelte der Angeklagte irgendwelchen Kunden auf Zufallsadressen vor, er sei der zuständige Mann für das Inkasso einer Sex-Hotline, welche diese Kunden enorm in Anspruch genommen hätten. Er habe viele Schreiben unter dem Titel "Letzte Mahnung" versandt, in denen diese Kunden aufgefordert wurden: "Zahlen Sie sofort 77 Euro auf die Kontonummer xy ein. Andernfalls sehen wir uns gezwungen, die Angelegenheit einem Innsbrucker Anwalt zu übergeben und den Rechtsweg zu beschreiten." - Der Angeklagte: "Des war i nit und aus!"
Der Schöffensenat sah dagegen die Beweiskette als lückenlos geschlossen an. Nicht rechtskräftiges Urteil: 3,5 Jahre Haft.
von Hans Licha, Tiroler Krone
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