Krähen und Elstern sind eigentlich geschützte Tierarten, will man sie erschießen, braucht man dafür eine Sondergenehmigung vom Land. Auf Betreiben der Land- und Forstwirtschaftskammer wurde diese nun erteilt.
Werner Lakose von der zuständigen Naturschutzabteilung: "Der Abschuss ist das letzte Mittel. Zuvor müssen von den Landwirten Maßnahmen ergriffen werden, die Tiere zu verscheuchen, etwa durch Schreckschüsse, Vogelscheuchen usw. Funktioniert das nicht, dürfen die zuständigen Jäger geholt werden." Die Landwirte klagen über gewaltige Schäden, die Krähen und Elstern verursachen würden: Siloballen, die zum Trocknen auf dem Feld lagern, würden regelmäßig aufgerissen und das Saatgut dezimiert, falls es zur Krähenabwehr nicht gebeizt ist.
Jagd auf "Junggesellen"
Geschossen werden darf nun auf "Junggesellen" - im Gegensatz zu brütenden Krähen fliegen sie in Gruppen - nicht in der Nähe von Nestern und während der Brutzeit. Auf die Krähen darf nur zwischen 1. Juli 2010 und 31. März 2011, auf die Elstern zwischen dem 1. August 2010 und 15. März 2011 geschossen werden. "Die Grazer müssen sich nicht fürchten, dass Vögel in Siedlungen oder gar im Stadtpark geschossen werden. Nur Landwirte dürfen die Jäger rufen, und die agieren dann auf freiem Feld", so Lakose.
Wie viele Krähen es in Graz und Graz-Umgebung gibt, weiß niemand so ganz genau - heuer soll aber eine Zählung stattfinden. Lakose: "Die genehmigten Abschüsse gefährden die Population der Tiere aber sicher nicht." Für gewaltiges Aufsehen sorgten vor zweieinhalb Jahren Krähen, die in Weiz insgesamt sieben Lämmer gerissen haben. Solche Fälle sind aber die absolute Ausnahme.
von Gerald Richter ("Steirerkrone") und steirerkrone.at
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