Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens erfolge immer auf der Basis des zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachverhaltes, hielt Staatsanwalt Christian Hubmer am Freitag in einer Pressekonferenz fest. Ein tödlicher Schusswaffengebrauch aus einer Entfernung von wenigen Metern begründe zunächst einen Anfangsverdacht in Richtung eines Tötungsdeliktes. Das bedeute aber nicht, dass der betroffenen Person tatsächlich ein Mord anzulasten sei. Das sei als Worst-case-Szenario zu prüfen.
Als weitere Möglichkeiten nannte er auch den Vorwurf einer vorsätzlichen oder eine fahrlässigen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang, aber auch die Einstellung des Verfahrens. Das hänge davon ab, ob der Schusswaffengebrauch gerechtfertigt gewesen sei.
Viele Fragen noch unbeantwortet
Viele Fragen blieben auch am Freitag weiterhin unbeantwortet, insbesondere jene, die den genauen Ablauf der Ereignisse betreffen. Hubmer begründete dies mit der Einhaltung der Amtsverschwiegenheit. Vorerst lägen nur subjektive Schilderungen vor, die noch zu überprüfen seien. Auch auf die endgültige rechtliche Beurteilung der Ermittlungsergebnisse wollte er nicht eingehen.
Zur Klärung noch offener Fragen in dem Fall wurden über die Obduktion hinaus weitere Gutachten in Auftrag gegeben: Ein toxikologisches zum Gesundheitszustand des Opfers sowie die Untersuchung der vom Opfer getragenen Attrappe durch einen Waffen-Sachverständigen und eine ballistische Expertise, um den Standort des Schützen und die Schusswinkel zu klären.
Zeitungsausträger konnte keine genauen Angaben machen
Zur Vorgeschichte des Vorfalles berichtete der Staatsanwalt, der Zeitungsausträger keine genauen Angaben zur drohenden Person oder zum Ort des Vorfalles habe machen können. Die Streife, die die Lage erkunden sollte, habe sich mit ihm getroffen. Der Zeitungsausträger habe einen Zaunbereich genannt, in dessen Nähe die Polizisten Licht im Erdgeschoß des Hauses sahen. Um weitere Erkundigungen einzuholen, hätten sie versucht, mit dem Bewohner Kontakt aufzunehmen. Sie hätten nicht gewusst, dass sich um genau jene Person handelte, die dem Zeitungsausträger gedroht hatte. Dabei sei es zu dem tödlichen Zwischenfall gekommen.
Laut Hubmer waren die Beamten in einem Einsatzfahrzeug zu dem Haus gekommen und uniformiert, also als Polizisten zu erkennen. Der Schütze habe mit seiner Taschenlampe sogar auf das Polizeilogo auf seiner Uniform geleuchtet. Der ebenfalls bei der Pressekonferenz anwesende stellvertretende Landespolizeikommandant Franz Gegenleitner ergänzte, das Anleuchten widerspreche den Ausbildungsvorschriften. Diese besagten, die Beamten sollten mit ihrer Beleuchtung nicht das Zielen auf sie erleichtern.
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