Prozess in Graz

Autobetrügerin zu drei Jahren Haft verurteilt

Steiermark
23.07.2019 14:57

Eine 37-Jährige ist am Dienstag am Grazer Straflandesgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Sie soll mitgeholfen haben, Autos zu leasen und anschließend nach Spanien zu verkaufen. Dafür wurde sie der kriminellen Vereinigung und des gewerbsmäßigen schweren Betruges für schuldig befunden. Die Angeklagte war großteils geständig.

Die Rumänin soll zusammen mit anderen mutmaßlichen Betrügern mehrmals versucht haben, von Autohändlern per Leasing ein Fahrzeug zu bekommen. Der Plan war, die Autos anschließend nach Spanien zu verkaufen. Sie selbst soll nur einen solchen Deal eingefädelt haben, ihre Mitwirkung an den anderen Fällen stritt sie ab.

„Hochkriminelle Vereinigung“
Diese Gruppe ist eine hochkriminelle Vereinigung, die der Wirtschaft in Europa bereits einen Schaden in Millionenhöhe zugefügt hat“, prangerte Staatsanwältin Cornelia Koller an. Um die Bonitätsprüfung zu bestehen, legte die Angeklagte einen Gewerbeschein vor. Sie hatte ihn beim Magistrat rechtmäßig zum Zweck der „Hausbetreuung“ erworben.

Banken laut Verteidiger mitschuldig
Diese Bescheinigung allein genügte als Nachweis für einen Autokauf - ob sie tatsächlich etwas verdiente, wollte niemand wissen. Verteidiger Oliver Stenitzer sah bei den Geldinstituten eine Mitschuld: „Die Banken unterlassen in ihrer Gier die Bonitätsprüfungen“.

„Ich habe nicht einmal etwas zu essen“
Die Rumänin gab an, sie hätte für ihre Mithilfe 400 Euro bekommen sollen, außerdem hätte man ihr bei ihrem Prozess um ihr Kind in Rumänien geholfen. „Die Bank will 29.000 Euro von Ihnen, erkennen Sie das an?“, wollte Richterin Astrid Rauchenwald wissen.„Ich habe nicht einmal etwas zu essen“, weinte die Beschuldigte. „Man sollte eher Mitleid mit diesen Menschen haben, die von solchen Verlockungen angezogen werden“, meinte der Verteidiger, der die sieben Monate Untersuchungshaft für ausreichend hielt.

Urteil nicht rechtskräftig
Das sah die Richterin nicht so; „Sie haben fünf einschlägige Vorstrafen“, begründete sie das Urteil. Der Strafrahmen belaufe sich auf bis zu zehn Jahre, da wären die drei „im untersten möglichen Bereich“. Die Verteidigung kündigte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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