Einstweilige Verfügung

Rückschlag für Uber vor Wiener Handelsgericht

Web
23.07.2019 07:44

Nach diversen Geldstrafen hat der Fahrdienstvermittler Uber einen weiteren Rückschlag gegen die Taxikonkurrenz in Wien erlitten: Das Handelsgericht Wien hat eine einstweilige Verfügung verhängt, wonach Uber „die Durchführung von Verkehrsdienstleistungen ohne Niederlassung und Gewerbeberechtigung untersagt“ wird.

„Uber muss eine Niederlassung in Österreich gründen sowie eine Gewerbeberechtigung erlangen und wird auch Steuern in unserem Land zahlen müssen - so wie es jedes andere Unternehmen, das in Österreich tätig ist, auch tut“, so Taxi-40100-Anwalt Dieter Heine. Wettbewerb sei okay, aber „es müssen für alle die gleichen Spielregeln gelten“, betonte Unternehmensgeschäftsführer Christian Holzhauser.

Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. „Wir gehen davon aus, dass Uber Rekurs einlegen wird“, sagte Heine.

Zukunft fraglich
Die Zukunft von Uber hierzulande ist grundsätzlich fraglich. Den angekündigten Rückzug aus Österreich hat das Technologieunternehmen nach einer Gesetzesänderung allerdings vorerst aufgeschoben. Hintergrund für entsprechende Überlegungen sind einheitliche Tarife für Taxi und Mietwagen und die Taxischeinpflicht für alle. Sie lassen aber noch auf sich warten. Das Bundesgesetz tritt erst im September 2020 in Kraft.

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