Zusammengekauert saß der damals sechsjährige Bub im März 2009 mit argen Rückenschmerzen in einer Ecke im Kindergarten. Er wollte nicht mit den anderen Kindern spielen. Die Kindergartentante ging der Sache nach und entdeckte riesige blaue Flecke im Rücken des Buben. "Das war mein kleiner Bruder", sagte der 6-Jährige auf Befragen. Was ihm offenbar "eingetrichtert" worden war. Behörden wurden eingeschalten, Anzeige erstattet.
Gerichtsmediziner Walter Rabl stellte fest: „Solche Verletzungen kann nur ein Erwachsener zugefügt haben.“ Letztlich gab der Opa auf Befragen der Beamten zu, dass er seinen Enkel mit der Faust verdroschen habe. "Er war alm so unguat und hat mi provoziert", sagte der 64-Jährige beim Prozess am Innsbrucker Landesgericht zu Richterin Helga Moser (Bild). Auch die Kindesmutter gestand, zum Leid des Buben beigetragen zu haben.
Aus Unachtsamkeit hatte die Mutter ihr Kind beim Haareschneiden verletzt und es beim Pommes-Machen mit heißem Öl verbrüht. Sie hatte es zudem verabsäumt, ihr Kind vom Arzt behandeln zu lassen, als es sich im Genitalbereich verletzt hatte – oder gar verletzt worden war. Nicht rechtskräftiges Urteil: Zehn (für sie) bzw. neun Monate Haft, jeweils bedingt, plus Geldstrafen: 600 Euro für sie, 2.400 Euro für ihn.
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.