Der Prozess zwischen dem Innsbrucker "Anwalts-Rebellen" Thaddäus Schäfer und der Tigas zieht sich schon Jahre hin. Der Jurist hatte 2005 um 2.200 Euro weniger bezahlt, als ihm vorgeschrieben wurde. Worauf ihm ein Monteur der Tigas das Gas abdrehte. Schäfer zahlte dann zwar, konterte allerdings mittels einstweiliger Verfügung und drang durch. Darauf klagte er die Tigas auf Rückerstattung der 2.200 Euro, die ihm zu viel berechnet wurden.
Ein Gutachten des Vorstandes des Institutes für Physikalische Chemie der Uni Innsbruck, Prof. Erminald Bertel, bestätigte, was der Jurist schon lange vermutet hatte. Dazu eine kurze Erklärung: In der Formel für den Verrechnungsbrennwert, der für den Gaspreis ausschlaggebend ist, werden nicht nur das verwendete Gasvolumen eines jeden Kunden, sondern auch Seehöhe und Temperatur beim Zählerstandort mit einbezogen. Das Gasvolumen ändert sich nämlich mit der Seehöhe. Innsbruck liegt auf 573 Metern. Schäfer und Prof. Bertel stellten fest: "Im Tigas-Verrechnungsbrennwert wurde fälschlich eine Seehöhe von nur 316 Metern und eine Temperatur von nur sechs Grad eingesetzt. Damit liegt der so errechnete Gaspreis um 6,5 Prozent unter demjenigen, der sich aus der tatsächlichen Höhenlage Innsbrucks ergibt. Und auch unter dem von der E-Control für Zähler-Standorte vorgeschriebenen Temperaturwert von 15 Grad."
Gericht sprach von jahrelanger "arglistiger Täuschung"
Die Tigas verlor den Prozess gegen den Anwalt. Im Urteil von Bezirksrichterin Sabrina Strele heißt es: "Tigas-Vorstand und Mitarbeitern war klar, dass die Parameter Seehöhe und Temperatur falsch und zum Nachteil der Kunden angesetzt sind. Tigas-Kunden wurden zumindest von 1982 bis 2005 mit Arglist über den wahren Verrechnungsbrennwert getäuscht."
Tigas beruft gegen Bezirksgericht-Urteil
Tigas-Chef Philipp Hiltpolt spricht von einem Fehlurteil, gegen das man sofort Berufung angemeldet habe. Man habe bloß einen in der Gaswirtschaft üblichen Verrechnungsbrennwert verwendet, der vom Fachverband vorgegeben worden sei. Schäfer kontert: "Im Fachverband sitzen aber ihre (von der Tigas, Anm.) Leute."
Die Entscheidung bezieht sich vorerst nur auf diesen Fall und bis zu einem rechtskräftigen Urteil können Jahre vergehen. Sollte die erste Instanz bestätigt werden, droht eine Flut an Klagen: Die Tigas beliefert 30.000 Kunden. Schäfer: "Die falsche Abrechnung betrifft alle Kunden in Österreich, die über 316 m wohnen."
Wir fragen dich nach deiner Meinung!
Der Rechtsstreit um die Höhe des Gaspreises bewegt ganz Tirol. Vorausgesetzt, dass das Urteil in 1. Instanz gegen die Tigas rechtskräftig wird, geht es darum, wie die Tiroler zu ihrem Recht kommen. Und, wie sie entschädigt werden können. Denn viele hätten ja über Jahre einen zu hohen Gaspreis bezahlt.
Ein Vorschlag aus Fachkreisen: Ein unabhängiger Experte sollte nun möglichst schnell über die Ansprüche der betroffenen Kunden entscheiden. Hältst du das für eine gute Idee? Sonst müsste jeder selbst um seine Ansprüche vor Gericht kämpfen. Stimm' jetzt ab! Den Link zum Voting findest du in der Infobox.
von Hans Licha (Tiroler Krone) und tirol.krone.at
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