"iPOD" gegen "DOPi"

Apple verliert Rechtsstreit um Namen in Australien

Elektronik
17.03.2010 11:14
Ob iPhone, iPad oder iTunes – das kleingeschriebene "i" im Produktnamen hat bei Apple Tradition. Ein Monopol auf den Buchstaben hat der kalifornische Hersteller allerdings nicht, wie jetzt ein Gericht in Australien urteilte. Der iPod-Hersteller hatte dort Klage gegen die Firma Wholesale Central eingereicht, die unter der Marke "DOPi" Taschen für Notebooks, MP3-Player, Handys und andere mobile Geräte verkauft.

Apple argumentierte laut einem Bericht des "Sydney Morning Herald", dass die Bezeichnung "DOPi" – rückwärts gelesen "iPOD" – täuschende Ähnlichkeit mit dem eigenen Produkt aufweise und die Konsumenten nicht zuletzt durch das kleingeschriebene "i" in der Produktbezeichnung in die Irre geführt würden.

Das australische Markenamt zeigte sich von dieser Argumentation jedoch unbeeindruckt und urteilte, dass das "i" nicht zu schützen ist. Auch konnte das Schiedsgericht nicht davon überzeugt werden, dass die Konsumenten bei "DOPi" unweigerlich an Produkte aus dem Hause Apple denken.

Wholesale Central darf sein Zubehör demnach weiterhin unter der Marke "DOPi" verkaufen. Eigenen Angaben zufolge steht die Abkürzung für "Digital Options and Personalised Items".

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