Schmerzensgeld

Bus-Lenker will 3500 Euro von Rollstuhl-Fahrer

Steiermark
11.03.2019 08:55

Selbst wenn er im Recht sein sollte, die Optik ist ziemlich schlecht: Ein Grazer Busfahrer setzte einen Anwalt auf einen schwer behinderten jungen Mann an und fordert von ihm Tausende Euro. Weil der ihn angeblich mit seinem Rollstuhl an der Hand verletzt hätte. Die Holding Graz bedauert diese Vorgangsweise.

Gerhard L. (20) hatte buchstäblich von Geburt an zu kämpfen. „Er kam schwer behindert auf die Welt“, so seine Tante Anita Wieser. Die Umstände seien bis heute nicht klar, „seine Mama hat immer versucht herauszufinden, ob bei der Geburt etwas schiefgelaufen ist, stieß dabei aber so lange an Wände, bis sie aufgab.“

„Er glaubt, er kommt in den Kerker“
Dafür war sie rund um die Uhr für ihren Buben da, der „spastische Tetraparese“ hat, im Rollstuhl sitzt. Vor zwei Jahren ist sie gestorben; Anita Wieser: „Es geht ihm gut in einer betreuten Wohneinheit. Aber wenn man halt die Mutter gewohnt ist Er ist schon sehr viel ängstlicher.“ Und: „Er hat halt ein sehr mildes, fast kindliches Wesen. Daher glaubt er auch, er kommt jetzt in den Kerker, bei Wasser und Brot, ist in Panik!“

Lenker an der Hand verletzt
Seit der Brief von einem Anwalt direkt an den schwer behinderten Grazer ging. Man vertrete einen Buslenker. Und fordere 3500 Euro Schmerzensgeld und 360 Euro Honorar, also 3860 €. Grundlage: Der Betreuer des Mannes hatte beim Bus unerlaubterweise die Rampe eigenwillig geöffnet, und Gerhard wäre „derart rasant“ gefahren, dass er den hinzugekommenen Lenker an der Hand verletzt hätte.

„Wir sollten Anwalt einschalten“
„Weil der Busfahrer die Hand am Elektro-Rolli meines Neffens hatte“, empört sich Wieser. „Die Frage ist schon mal: Warum erlaubt sich der Herr, einen fremden Rolli anzugreifen? Einen hilflosen Gehandicapten einfach wegzufahren sollte wie Freiheitsberaubung geahndet werden. Noch dazu kann bei mechanischer Einwirkung der Rollstuhl zu Schaden kommen. Wenn da also jemand einen Anwalt einschalten sollte dann wir!“

Kurios: Im ersten Anwaltsschreiben an die Betreuungseinrichtung war von einem „namentlich nicht bekannten“ Rollstuhlfahrer die Rede; Wieser wundert der Datenfluss.

Arbeitgeber Holding Graz, der keine Freude mit der Vorgangsweise des Buslenkers hat, lädt jetzt zum Runden Tisch.

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