Causa Neustift

„Sex-Massage“: Jetzt Ex-Trainer vor Gericht

Tirol
06.03.2019 07:00
Missbrauchsvorwürfe von Ex-Schülern in Tiroler Sportschulen hatten seit dem Herbst 2017 gewaltigen Staub aufgewirbelt. Nun gibt es einen ersten Prozesstermin in Innsbruck: Ein Konditions- und Skitrainer (59) der Skihauptschule Neustift soll eine minderjährige Schülerin bei Massagen unsittlich berührt haben. Weitere Vorwürfe gegen den Ex-Heimleiter sind verjährt.

Gut ein Dutzend Meldungen von Betroffenen hatte eine Expertenkommission des Landes zu bearbeiten, daraus resultiert die Anklage gegen den 59-Jährigen. Er soll von Anfang 1996 bis zum Frühsommer 1998 eine Schülerin, die anfangs erst elf Jahre alt war, im Zuge von Massagen intensiv im Brust- und Genitalbereich betastet haben.  Der 59-Jährige muss sich demnach wegen des Verbrechens der „Unzucht mit Unmündigen“ (heute „sexueller Missbrauch von Unmündigen“) und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verantworten müssen.

Opfer leidet noch heute
Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, präzisiert die Folgen: „Die Schülerin wurde laut einem medizinischen Gutachten psychisch so beeinträchtigt, dass sie noch heute medizinischer Behandlung bedarf. Aufgrund dieser schweren gesundheitlichen Schädigung sind die Taten noch nicht verjährt.“ Dem Angeklagten drohen bis zu zehn Jahre Haft. Der Prozess findet schon am kommenden Dienstag statt. Weitere Vorwürfe gegen den Lehrer (zuletzt im Innendienst) stammen aus den 1990er-Jahren. Damals kam es zur Intervention durch ein Kinderschutzzentrum. Dieses Verfahren wurde eingestellt, weil mögliche Opfer eindeutige sexuelle Handlungen verneint hatten.

Staatsanwaltschaft ortet keine Vertuschung
Generell betont Mayr zur Causa Neustift: „Dass Vorfälle vertuscht oder Akten verschwunden sind, konnte nicht festgestellt werden.“. Indessen wurde das Verfahren gegen den Ex-Heimleiter eingestellt. Vorfälle aus den 1970er-Jahren sind bereits verjährt, jüngere Straftaten konnten nicht eruiert werden.

„Pastern“ in Stams verjährt
Keine Anklage hingegen in der Causa Skigymnasium Stams: Wie berichtet, ging es dabei um unterschiedliche Vorfälle, wie zum Beispiel „Pastern“ Ende der 1980er-Jahre. Neu eintretenden Schülern wurde damals Zahnpasta in den After gedrückt, in jüngerer Zeit war kaltes Abduschen „in Mode“. Die meisten Fälle waren wegen Verjährung einzustellen, so die Staatsanwaltschaft Innsbruck. Soweit Fälle noch nicht verjährt sind, waren die Täter selbst erst 15 oder 16 Jahre alt und es wurde laut Jugendgerichtsgesetz keine Anklage erhoben.

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