Erste Hintergründe

Grausamer Beamten-Mord, Abschiebung aber unmöglich

Vorarlberg
07.02.2019 06:00

Es war nicht das erste Mal an diesem Tag, dass der Verdächtige die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn betrat und Anliegen an die Behörde vorbrachte, die so nicht umzusetzen waren. Es war auch nicht das erste Mal an diesem Tag, dass der Asylwerber lautstark seinen Ärger kundtat und tobte. Doch diesmal sollte der Gang zur Behörde einen tödlichen Verlauf nehmen, ein 50-jähriger Mann mit seinem Leben bezahlen. Nun wurden weitere Hintergründe zur Bluttat am Mittwochnachmittag im Dornbirner Amtshaus bekannt.

Der 33-jährige mutmaßliche Täter hatte gegen 15.15 Uhr das Gebäude in der Klaudiastraße in Dornbirn betreten - mit einem Messer, das er Augenblicke später zückte. Soner O. attackierte damit den 50-jährigen Behördenleiter Alexander A., für den es keine Rettung gab. Das Opfer erlag noch an Ort und Stelle seinen Verletzungen, während der mutmaßliche Angreifer die Flucht antrat.

Dieser - geboren in Vorarlberg - war in der Vergangenheit bereits mehrfach kriminell in Erscheinung getreten und somit der Polizei auch kein Unbekannter mehr. Mehrere Einbrüche, Drogenmissbrauch und Körperverletzung gehen auf das Konto des Verdächtigen. 2009 wurde deshalb sogar ein Aufenthaltsverbot gegen den Mann erlassen, 2010 verließ er Österreich - doch Soner O. sollte zurückkehren, illegal, im heurigen Jahr und schließlich am 7. Jänner sogar einen Asylantrag stellen.

Als Miliz-Anhänger türkische Soldaten erschossen
Der Grund für den Bleibeantrag: Wie der Verdächtige angibt, sei er Mitglied einer kurdischen Miliz gewesen und habe in Gefechten türkische Soldaten erschossen, wie krone.at in Erfahrung bringen konnte. Dafür droht dem 33-Jährigen in der Türkei die Todesstrafe - behauptet er. Nur, dass die Todesstrafe in der Türkei 2004 abgeschafft wurde, auch im Kriegsrecht. Den Tod fand am Mittwochnachmittag allerdings der 50-jährige Behördenleiter der Bezirkshauptmannschaft. Nach der Bluttat ergriff der Verdächtige zu Fuß die Flucht, eine Sofortfahndung samt Hubschrauberbeteiligung wurde eingeleitet.

Nach nur etwa 30 Minuten klickten für den mutmaßlichen Messerangreifer in der Nähe des Kulturhauses Dornbirn die Handschellen, er wurde anschließend ins Landeskriminalamt Bregenz überstellt. Im Fall einer Verurteilung des mutmaßlichen Täters - etwa wegen Mordes - dürfte sich eine Abschiebung in die Türkei allerdings schwierig gestalten: Präsident Recep Tayyip Erdogan fährt eine knallharte Linie gegen kurdische Kämpfer und hatte etwa im Vorjahr mehrfach angekündigt, die Todesstrafe in seinem Land wiedereinführen zu wollen, sollte es dafür im Parlament eine Mehrheit geben.

Rückführung von straffälligen Flüchtlingen
Zuletzt war das Thema Abschiebung wieder stark in den Vordergrund gerückt: So hatte sich Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) skeptisch bezüglich der Tatsache gezeigt, dass derzeit nur bei sehr schweren Verbrechen - wie eben etwa Mord - eine Rückführung straffällig gewordener Flüchtlinge möglich sei, und auf eine Änderung der Regelung gedrängt. Unterstützung bekam er dabei auch von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). 
Erst vor wenigen Tagen hatte auch der Fall eines pakistanischen Lehrlings aus Salzburg Staub aufgewirbelt. Nach zwei negativen Asylbescheiden gewährte ihm die Erzdiözese im Sommer das sogenannte Kirchenasyl. Nach einer routinemäßigen Meldung bei der Polizei wurde der 23-Jährige jedoch nach Wien überstellt und dort in Schubhaft genommen. „Mit der Abschiebung nach Pakistan droht ihm der Tod“, schlugen NGOs sowie die Liste Jetzt Alarm. Behördenkreise relativierten jedoch: Demnach bestehe kein Grund für eine Verfolgung im Heimatland.

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