Räderwechsel

„Rutschfest“ durch die kalten Wintermonate

Tirol
24.10.2018 08:00

Haben Sie Ihren fahrbaren Untersatz schon auf Winterreifen umgerüstet? Wenn nicht, dann sollten Sie spätestens jetzt den Räderwechsel planen. Denn ab 1. November gilt wieder die so genannte witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Heißt: Wer dann bei Eis und Schnee mit Sommerreifen unterwegs ist, wird gestraft!

Bei diesem „goldenen Herbst“ kann man schon mal darauf vergessen haben. Doch ein Blick auf den Kalender zeigt: Die kalte Jahreszeit ist nicht mehr allzu weit. Spätestens zu Allerheiligen sollten alle Fahrzeuge „winterfit“ sein. Im Klartext: Bis zum 15. April müssen dann bei winterlichen Straßenverhältnissen - also bei Schnee, Matsch oder Eis - Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von vier Millimetern (bei Diagonalreifen 5 mm) montiert sein. Vorsicht: „Auch Straßennässe kann bei Absinken der Temperatur blitzschnell zu Glatteis werden“, warnen Experten vom ÖAMTC.

Bis zu 5000 Euro Strafe
Theoretisch seien auch Sommerreifen mit Schneeketten erlaubt. Aber nur dann, wenn die Fahrbahn durchwegs mit Schnee bedeckt ist. Wer auf eine ordentliche Ausrüstung verzichtet, dem drohen bei winterlichen Bedingungen Strafen ab 60 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sind sogar bis zu 5000 Euro zu berappen.

Wer zahlt nach Unfall?
„Wird vom Lenker eines vorschriftswidrig ausgerüsteten Pkw ein Schaden verursacht, muss dessen Haftpflichtversicherung dem Geschädigten diesen ersetzen“, heißt es. Bei Schäden am eigenen Auto steigt die Versicherung im Regelfall aus.

Vorsicht auch im benachbarten Ausland! In Deutschland gibt es ohne zeitliche Einschränkung die situative Winterreifenpflicht (Spikes verboten). In Südtirol gilt diese ab 15. November teils (etwa in Bozen oder auf der Brennerautobahn bis Affi) generell.

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