Ermittlungen laufen

Hat Rechtsanwalt junge Prostituierte bestellt?

Steiermark
06.10.2018 07:00

Schwere Vorwürfe werden gegen einen steirischen Rechtsanwalt erhoben. Der Strafverteidiger soll Kunde eines internationalen Menschenhändler-Rings gewesen sein und - so der Verdacht - zwei minderjährige Prostituierte bestellt haben. Die Staatsanwaltschaft Graz bestätigt Ermittlungen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Das Landeskriminalamt Wien ermittelt bereits seit vielen Monaten intensiv gegen einen internationalen Menschenhändler. Der Verdacht lautet auf Prostitution, Zuhälterei, grenzüberschreitenden Prostitutionshandel, Zuführung zur Prostitution und eben Menschenhandel.

Telefonüberwachung bringt Fall ins Rollen
Im Zuge einer Telefonüberwachung Anfang des Sommers soll den Kriminalbeamten dann ein dicker Fisch ins Netz gegangen sein - ein prominenter Rechtsanwalt aus der Steiermark.

Der Strafverteidiger - dafür bekannt, im Gerichtssaal mit äußerst spitzer Zunge nicht gerade zimperlich zur Sache zu gehen und auch mal das eine oder andere Sex-Opfer zum Täter zu machen - ist nun also selbst in das Visier der Justiz geraten. Er soll Anfang des Sommers bei dem Menschenhändler zwei minderjährige Prostituierte geordert haben. Für den Juristen gilt die Unschuldsvermutung.

Staatsanwaltschaft bestätigt Ermittlungen
„Ich kann bestätigen, dass gegen einen Rechtsanwalt ein Ermittlungsverfahren anhängig ist“, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Graz, Christian Kroschl, am Freitag auf Anfrage der „Steirerkrone“.

Wurden Jugendliche sexuell missbraucht?
Konkret soll es in diesem heiklen Fall um den Verdacht des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen laut §207 b Absatz 3 des Strafgesetzbuchs gehen - dort heißt es: „Wer eine Person, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, unmittelbar durch ein Entgelt dazu verleitet, eine geschlechtliche Handlung an ihm (...) vorzunehmen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.“

Der Jurist, der jetzt wohl selbst einen Rechtsanwalt benötigen wird, darf vorerst nicht als Strafverteidiger auftreten. Üblicherweise informiert die Staatsanwaltschaft im Fall von Ermittlungsverfahren gegen Anwälte den Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer. Dieser leitet dann automatisch eine Prüfung ein.

Kronen Zeitung

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