Mehrere Zeugen

Polizist und Lokführer als Wilderer verurteilt

Österreich
07.09.2018 14:58

Ein Kärntner Lokführer und ein Polizist sind am Freitag am Landesgericht Klagenfurt wegen Wilderei verurteilt worden. Richter Uwe Dumpelnik sah es als erwiesen an, dass die beiden Jäger vor einem Jahr im Gailtal eine junge Hirschkuh in einem fremden Revier geschossen hatten. Sie bekamen eine Geldstrafe, das Urteil ist nicht rechtskräftig.

In der mehrstündigen Verhandlung versuchten die beiden Männer, ihre angebliche Unschuld zu beweisen. Diskutiert wurde über Sicht- und Wetterverhältnisse, Zufahrtswege und Blutspuren. Mehrere Zeugen belasteten die Angeklagten schwer. Ein Jäger hatte von seinem Wohnhaus den Lichtkegel eines Autos beobachtet, das durch das Revier fuhr und so immer wieder sichtbar war.

„Wenn ich euch etwas beweisen kann, zeig ich euch an“
Dann hörte er einen Schuss und verständigte den Aufsichtsjäger. „Das war damals ein bisschen sensibel. In dieser Zeit waren immer wieder ungeklärte Schüsse bei uns“, so der Zeuge zur Erklärung. Die beiden Männer fuhren zu den zwei nahe gelegenen Ausfahrten aus dem Wald. Tatsächlich kamen beim Aufsichtsjäger die beiden Angeklagten mit dem erlegten Wild im Auto aus dem Revier gefahren. „Ich hab gesagt: Waidmanns Heil! Wenn ich euch etwas beweisen kann, zeig ich euch an“, sagte dieser im Zeugenstand. Ein anderer Jäger, der in der Nähe wohnt, hörte den Schuss ebenfalls und ordnete ihn eindeutig diesem Revier zu.

Die beiden Angeklagten sagten, sie hätten das Tier in ihrem angrenzenden Revier und bevor die Zeugen den Schuss gehört hatten erlegt. An der Stelle im Revier, an der sie die Hirschkuh laut Anklage erlegt hatten, hätten sie diese nur aus dem Auto geholt und an einem kleinen Bach gewaschen. Der Labrador des Polizisten habe sie nämlich angefressen. Die Verteidiger verwiesen auf Blutspuren der Hirschkuh auch an dem von den Angeklagten genannten Abschussort.

Kein Zweifel an Täterschaft“
Der Richter verurteilte den Polizisten und den Lokführer, der geschossen hatte, zu 160 bzw. 180 Tagessätzen. Der Lokführer muss insgesamt 7380 Euro, der Polizist 7840 Euro bezahlen. Zudem müssen sie dem Jagdpächter 900 Euro Schadenersatz erstatten. „Bei vernetzter Betrachtung lässt sich zweifelsfrei auf die Täterschaft der Angeklagten schließen“, sagte Dumpelnik in der Urteilsbegründung. Die Verteidiger kündigten volle Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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