Staatsanwaltschaft:

Tiroler Auswanderer bezog Rente für tote Mutter

Tirol
28.08.2018 05:07

Reicht der lange Arm des Gesetzes bis Australien? Ein Tiroler (57) war einst in das Land der Kängurus ausgewandert, zusammen mit seiner Mutter, die 2005 verstarb. Dies verschwieg der Mann und kassierte rund zehn Jahre lang insgesamt etwa 260.000 Euro von Rentenversicherungsanstalten. Zum Prozess erschien der 57-Jährige nicht, die Aussichten, seiner habhaft zu werden, sind nicht rosig.

„Ich befürchte, wir machen hier heute keine großen Sprünge“, begann Richter Josef Geisler. Die Verhandlung konnte - weil ein Verbrechen und nicht nur ein Vergehen angeklagt war - nicht in Abwesenheit des Wahl-Australiers durchgeführt werden. Bemerkenswert: Auf die Vorladung des Gerichts hatte der Angeklagte damit reagiert, dass er in der Diktion eines Staatsverweigerers Fragen stellte - etwa, ob das Gericht überhaupt verhandeln dürfe und ob es unter Eid beweisen könne, dass es souverän sei.

„Hetze unterlassen“
Der Auswanderer schrieb sinngemäß auch, dass man die Hetze gegen seine kranke Mutter (die zu diesem Zeitpunkt schon tot war!) unterlassen und sie in ihrer letzten Lebensphase endlich in Ruhe lassen solle. Der vorgeworfene schwere Betrug bzw. die Unterschlagung besteht laut Anklage darin, dass der Wahl-Australier von der heimischen Pensionsversicherungsanstalt (PVA) 158.620 Euro zu unrecht kassiert haben soll. Zudem 25.460 Euro von einer Schweizer Rentenversicherung sowie 80.220 Euro von einer deutschen. Um den Tod der Mutter am 26. Juni 2005 zu vertuschen, sollen falsche so genannte Lebensbescheinigungen nach Europa übermittelt worden sein. Das Geld floss auf ein Konto der längst Verstorbenen, bei dem auch der Angeklagte verfügungsberechtigt war.

Weltweiter Haftbefehl unrealistisch
Aufgeflogen war das Ganze kurioserweise im Zuge von Ermittlungen wegen Geldwäscherei. Wie geht es nun weiter? Der Staatsanwalt erklärte im „Krone“-Gespräch, dass in diesem Fall zwar ein europäischer Haftbefehl greifen würde, für einen weltweiten Haftbefehl sei die Strafandrohung (sechs Monate bis fünf Jahre Haft) zu gering. Man werde weitere Möglichkeiten prüfen, damit der 57-Jährige doch noch zur Rechenschaft gezogen wird. Auch seine Pflichtverteidigerin hatte nur einmal Kontakt zu ihm, seither herrscht Funkstille.

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