Genehmigung erteilt

ZTE darf Netzwerke und Geräte in den USA pflegen

Elektronik
04.07.2018 08:25

Der angeschlagene chinesische Technologiekonzern ZTE darf dringend benötigte Geschäfte zur Aufrechterhaltung bestehender Netze und Geräte in den USA tätigen. Die Genehmigung gilt vorerst bis zum 1. August, wie aus einer Entscheidung des Handelsministeriums hervorgeht.

Weder das Unternehmen noch das Ministerium wollten sich dazu auf Nachfrage gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters äußern.

Die USA hatten im April Strafmaßnahmen gegen ZTE verhängt, weil das Unternehmen gegen die von den USA verhängten Sanktionen gegen den Iran und Nordkorea haben soll. US-Zulieferern wie Qualcomm und Intel wurde für sieben Jahre verboten, Bauteile oder Software an ZTE zu verkaufen. Das Unternehmen musste daraufhin seinen Betrieb einstellen. ZTE hatte die Maßnahmen als inakzeptabel und existenzbedrohend kritisiert.

Der Hersteller von Netzwerkausrüstungen hatte sich kürzlich mit der US-Regierung unter zahlreichen Auflagen auf einen Stopp des Lieferverbots verständigt. Die Einigung mit den USA vom 8. Juni sieht vor, dass ZTE seinen Verwaltungsrat und sein Management innerhalb von 30 Tagen neu besetzt und eine Strafe in Höhe von einer Milliarde US-Dollar (859 Millionen Euro) zahlt. Zudem müssen die Chinesen 400 Millionen Dollar als Sicherheit hinterlegen und einen von den USA eingesetzten Koordinator akzeptieren.

Chinesisches Gericht verbietet Chip-Verkäufe von Micron
Inmitten des Handelsstreits mit den USA hat ein chinesisches Gericht indes dem amerikanischen Halbleiterhersteller Micron den Verkauf von 26 Chip-Produkten in der Volksrepublik untersagt. Grund für die einstweilige Verfügung sei eine Patenrechtsverletzung, wie das konkurrierende taiwanische Unternehmen United Microelectronics (UMC) mitteilte.

Micron wollte sich dazu zunächst nicht äußern, sondern erst die Unterlagen des chinesischen Gerichts überprüfen. Die beiden Chiphersteller streiten bereits seit Längerem. Im Dezember reichte Micron im US-Staat Kalifornien eine Zivilklage ein, in der UMC die Verletzung geistigen Eigentums vorgeworfen wird. UMC konterte mit einer Klage in China.

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