Dem 33-Jährigen wird die Anstiftung zu den Taten angelastet. Nach seiner Aussage soll ihn im November 2007 ein Bekannter gebeten haben, den Staatsanwalt zu bitten, wegen einer Anzeige "nachzuschauen". Der knapp 25-jährige Zeuge gab vor dem Richter an, den Hauptangeklagten nur flüchtig gekannt und deswegen den 33-Jährigen angesprochen zu haben. Wie das damals "genau abgelaufen ist", wisse er aber nicht mehr "so genau", so der junge Mann.
Staatsanwalt wollte "nur Weg abkürzen"
Abgesehen von dieser einen Abfrage wurden noch weitere durchgeführt. So informierte sich der 42-Jährige auf diesem Weg auch über seinen Freund – ohne dessen Wissen. "Aus persönlichem Interesse", meinte der Hauptangeklagte. Mit der Abfrage für den jungen Bekannten des 33-Jährigen habe er "nur einen Weg abkürzen" wollen, den dieser "auch selbst hätte machen können", sagte der Wiener. "Dann hätte er es aber auf legalem Weg gemacht", erwiderte Richterin Andrea Humer.
Gericht: "Abfragen für private Zwecke sind Missbrauch"
Die Verteidiger der beiden Angeklagten hatten auf Freispruch plädiert. Es wären lediglich "allgemein zugängliche Informationen abgerufen" worden. Staatsanwalt Karl Fischer betonte dagegen, dass es nicht darauf ankomme, "ob ein Schaden entstanden ist, oder nicht". Die Richterin meinte in ihrer Urteilsbegründung, dass der Hauptangeklagte als Staatsanwalt "wissen muss, dass Abfragen für rein private Zwecke Missbrauch sind".









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