Hagel, Überflutungen

Millionenschaden für Bauern

Steiermark
12.06.2018 22:13

Schon 4,5 Millionen Euro Schaden! Das ist heuer die bisherige Bilanz in Bezug auf Hagel und Überschwemmungen in der steirischen Landwirtschaft. Deutlich weniger als in den schweren Frostjahren 2017 und 2016 - aber höher als im Schnitt. Die steirischen Bauern sind allerdings bereits zu 83 Prozent versichert.

Die Landwirte wissen: Der Kastastrophenfonds würde im Ernstfall nichts bezahlen, wenn eine „versicherbare Kultur“ nicht versichert ist. „Und versicherbar sind im Prinzip alle Kulturen“, weiß Spezialist Josef Kurz von der österreichischen Hagelversicherung. Daher hat der Großteil der Steirer-Bauern bereits einen Schutz: „Gegen Hagel sind es im Ackerbau 83 Prozent, bei Wein gleich viel, bei Obst 78 und im Grünland 29 Prozent. 77 Prozent sind zusätzlich gegen Frost und Überschwemmung versichert. Tendenz steigend durch die hohen Schadensvorkommnisse in den Vorjahren.“

Und das, obwohl die Prämien für so manchen Betrieb vermutlich nicht ganz so leicht zu stemmen sind. Kurz: „Pauschal lässt sich die Höhe der Raten nicht benennen, weil es immer um die Höhe des Versicherungswertes, Selbstbehalt und weitere Kennzahlen geht. Zudem spiegelt die Prämie ja auch die Höhe des Risikos wider. Aber etwa bei Wein muss man für einen Hektar im Schnitt pro Jahr ab 300 Euro rechnen.“

4,5 Millionen Euro macht heuer bis jetzt der Schaden durch Hagel und Überschwemmung aus, viel mehr als in einem durchschnittlichen Jahr, aber viel weniger als 2016, wo der Frost das Land mit voller Wucht getroffen hat. Da waren es circa 200 Millionen Euro! Wer den Schaden hat, meldet sich laut Kurz am besten bei seinem Versicherungsberater oder „online, das geht am allerschnellsten über www.hagel.at“. Dass die Hagelversicherung immer richtig schnell über das Schadensausmaß Bescheid weiß, kann Josef Kurz auch erklären: „Wir berechnen erste Schätzungen über ein hocheffizientes Computermodell in Abstimmung mit einer Schadensbesichtigung direkt vor Ort.“

Gutachter rücken aus
Wer bei Naturkatastrophen den Katastrophenfonds um Hilfe bittet, macht das laut Landwirtschaftskammer mittels „Privatschadensausweis“ über die Gemeinde. Dann kommen Sachverständige zur Prüfung.

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