Auf der Anklagebank saßen fünf Männer im Alter zwischen 18 und 21 Jahren. Den zum Teil einschlägig Vorbestraften war vorgeworfen worden, den Bosnier mit Faustschlägen und Fußtritten so lange traktiert zu haben, bis er tot am Boden lag. In einem ersten Prozess im Mai hatte die Anklage ursprünglich lediglich auf schwere Körperverletzung mit Todesfolge gelautet. Das damals damit befasste Schöffengericht gelangte aber zur Ansicht, dass auch der Vorwurf des Mordes gerechtfertigt sei. Es erging ein Unzuständigkeitsurteil.
"Wir sind halt Schläger"
Nun mussten sich die mutmaßlichen Schläger wegen Mordes vor
einem Geschworenengericht in Linz verantworten, sie bekannten sich aber nicht schuldig. Sie hätten ihr Opfer nur mit Schlägen demütigen oder höchstens verletzen, aber nicht töten wollen. Sie seien halt "Schläger", verantworteten sie sich. Außerdem seien sie an diesem Tag betrunken gewesen.
Das Geschworenengericht sprach zwei von ihnen des Mordes schuldig. Sie wurden zu Freiheitsstrafen von acht und elf Jahren verurteilt. Ein Beschuldigter wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu sechs Jahren Haft verurteilt. Zwei weitere kamen wegen Raufhandels mit Todesfolge mit sechs beziehungsweise neun Monaten Gefängnis davon. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die Verteidiger der Angeklagten reagierten unterschiedlich. Sie gaben entweder ebenfalls keine Erklärung ab oder meldeten Nichtigkeitsbeschwerde sowie Berufung an.








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