Die Vorwürfe sind heftig: Verdacht des Amtsmissbrauchs, Bildung einer kriminellen Vereinigung, vorsätzliche Strafvereitelung, schwerer Betrug und andere Delikte.
Sie wären vor allem durch die Artikel in der "Zeit", der "Welt" und im "Spiegel" in ihrem Vorhaben bestärkt worden, noch eine Strafanzeige zu erstatten, erklärten Keim und Schrettenbrunner ihr Vorhaben. Keineswegs gehe es ihnen mit ihren Anzeigen um Geld, sondern der Wahrheit und Gerechtigkeit solle zum Sieg verholfen werden, betonten die beiden Deutschen.
Heilbronn-Verfahren im Jahr 2007 eingestellt
In ihrer 22-seitigen Strafanzeige an Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, das Landgericht Salzburg, das Bundeskriminalamt Wiesbaden und Europol beziehen sich Keim und Schrettenbrunner auf das Strafverfahren in Heilbronn, wo die Gletscherbahnen Kaprun AG den Heizlüfterhersteller Fakir angezeigt hatten, der laut Urteil im Kaprun-Strafverfahren die Brandkatastrophe am Kitzsteinhorn verursacht haben soll, bei der 155 Menschen am 11. November 2000 ums Leben kamen. Die Ermittlungen des LKA Stuttgart ergaben ganz andere Ergebnisse als jene der vier Gutachter des Strafverfahrens, die Staatsanwaltschaft Heilbronn stellte das Verfahren gegen Fakir am 25. September 2007 ein.
Einsicht in "geheimen Gerichtsakt" verweigert
Die Oberstaatsanwaltschaft Linz hat am 2. November dieses Jahres das Ermittlungsverfahren gegen die vier - von den beiden Deutschen angezeigten - Gutachter eingestellt und die Wiederaufnahme "blockiert - trotz erdrückender Beweislast, wie sie auch von der StA Heilbronn geliefert wurde", heißt es in der Anzeige. Schrettenbrunner und Keim behaupten, der österreichischen Staats- und Oberstaatsanwaltschaft auf mehreren hundert Seiten neue Beweise vorgelegt zu haben. Sie beschweren sich auch darüber, dass die zum Gerichtsakt gegebene schriftliche Aussage eines Gutachters von der StA und OStA Linz "zum geheimen Gerichtsakt" (gemeint ist das sogenannte "Tagebuch", Anm.) hinzugefügt wurde, dessen Einsicht dem Privatbeteiligtenvertreter verwehrt wurde.
Auch sei ein geheim gehaltener, zivil- aber auch strafrechtlich sich nachhaltig auswirkender geheimer Deal zwischen den Gletscherbahnen Kaprun, dem Verbund, der Generali Versicherung sowie Vertretern der Republik Österreich und diverser am Bau der Fahrzeuge beteiligte Unternehmen geschlossen worden. Erst mit der Veröffentlichung durch "Die Zeit" am 5. November 2009 "wurde der bisher geheim gehaltene Deal in der Öffentlichkeit bekannt", heißt es in der Anzeige weiter.
Erhielten US-Bürger mehr Entschädigung?
Mit diesem geheimen Vertrag wären die Hinterbliebenen und Überlebenden auf Basis ihrer Staatsangehörigkeit bezüglich ihrer zivilrechtlichen Ansprüche in zwei Gruppen aufgeteilt worden, lauten die Vorwürfe: Hinterbliebene ohne US-Staatsbürgerschaft seien vertragsgemäß gegenüber den US-Hinterbliebenen diskriminiert worden, weil sie nur geringere zivilrechtliche Ansprüche geltend machen konnten. So hätten die amerikanischen Angehörigen rund 200.000 US-Dollar (134.517 Euro) pro Person mehr erhalten als die anderen von der Vermittlungskommission.
Seine 31 japanischen Mandanten werden sich auf jeden Fall den neuen Strafverfahren anschließen, und noch weitere Privatbeteiligenanschlüsse würden folgen, kündigte der Wiener Rechtsanwalt Gerhard Podovsovnik am Montag an. Das Justizministerium habe lange genug Zeit gehabt, "um im Hause Österreich selbst mit diesen skandalösen Vorgänge aufzuräumen", so der Wiener Advokat, der zwölf Überlebende sowie zahlreiche Opfer-Angehörige vertritt.
Schwere Vorwürfe gegen Ex-Ministerin Berger
Die deutschen Gutachter erheben aber auch schwere Vorwürfe gegen die Ex-Justizministerin: Berger habe in Kenntnis der vollkommen widersprechenden Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Heilbronn vom 25. September 2007 das Wiederaufnahmeverfahren gegen die 16 Angeklagten im Hauptprozess ohne Begründung eingestellt. Die vorliegenden Ermittlungsergebnisse der StA Heilbronn seien vom Justizministerium ignoriert worden. Auch die Einstellungen gegen die vier Gutachter erfolgte begründungslos und lediglich mit der "Schutzbehauptung, dass keine neuen Beweise vorliegen".
Die StA, die OStA und das Justizministerium hätten sich zugunsten der Parteien des Geheimvertrages auch nicht mit der Frage des bedingten Vorsatzes auseinandergesetzt, hieß es in der Anzeige. Aus demselben Grund seien auch die eingeleiteten Strafverfahren wegen des Verdachts der Korruption, des Betruges, des Amtsmissbrauches, der vorsätzlichen Strafvereitelung gegen die vier österreichischen Gerichtssachverständigen und gegen Unbekannt wegen angeblichen Mangels des Nachweises des Vorliegens eines Vorsatzes durch die StA Linz und OStA Linz und das BMJ eingestellt worden.








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