Im Jahr 2003 war der Asylantrag des Nigerianers abgelehnt worden. Er konnte aber nicht abgeschoben werden, da er eine Österreicherin heiratete, von der der Angeklagte mittlerweile geschieden wurde. Gewalt, Misshandlungen der Frau, sexuelle Übergriffe und fehlende Kostenbeteiligung am gemeinsamen Haushalt waren laut Gericht dafür verantwortlich.
Baby erlag in Klinik den Verletzungen
Im Sommer 2006 brachte der Angeklagte seine drei Monate alte Tochter, mit der er allein zu Hause gewesen war, mit schweren Verletzungen in die Innsbrucker Klinik. Den behandelnden Ärzten gelang es zunächst, das Kind zu reanimieren. Es wurde ein ausgedehnter Bluterguss diagnostiziert. Als wahrscheinlichste Ursache dafür wurde ein Schütteltrauma angenommen. Drei Tage später erlag das Baby, dessen Leben nur noch durch intensivmedizinische Maßnahmen aufrecht erhalten werden konnte, seinen inneren Verletzungen.
Zwei Jahre Haft
Im ersten Rechtsgang war der Nigerianer wegen Quälen und Vernachlässigen einer wehrlosen Person zu 2,5 Jahren Haft verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof hatte dieses Urteil aufgehoben und einen zweiten Rechtsgang angeordnet. Am Donnerstag kam der Schöffensenat (Vorsitz: Michael Pilgram) zum noch nicht rechtskräftigen Urteil: zwei Jahre für Körperverletzung mit Todesfolge.
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