Die Ermittler waren einer mutmaßlichen Einbrecherbande aus Moldawien bereits dicht auf den Fersen. Zwei Tage hatten sie die Verdächtigen schon observiert, bevor in den frühen Morgenstunden des 19. Februar der Zugriff erfolgte. Vier Männer wollten sich gerade samt Beute von einem Firmengelände aus dem Staub machen, als die Falle zuschnappte. Bei der Festnahme konnten sich allerdings zwei Bandenmitglieder losreißen und traten die Flucht in die Dunkelheit an. Doch ein 33-jähriger Chefinspektor nahm die Verfolgung eines Täters auf.
"Stehen bleiben - oder ich schieße!"
Auf Russisch schrie er dem vor ihm laufenden Moldawier nach: "Stehen bleiben - oder ich schieße!" Da der Verfolgte keine Reaktion zeigte, schoss der Beamte dreimal in die Luft. Der Flüchtende begann nun Haken zu schlagen. Wieder knallten zwei Schüsse, diesmal seitlich links und rechts vom Täter. Dieser zuckte kurz zusammen, rannte aber weiter und entkam. Wenig später war die Verfolgungsjagd dennoch vorbei - der 20-Jährige brach zusammen. Ein Projektil aus der Waffe des Polizisten war vom Betonboden abgeprallt, hatte den Moldawier ins Gesäß getroffen, war dann durch Darm sowie Blase gewandert und im Bauch steckengeblieben.
Prozess neun Monate nach den Schüssen
Fast neun Monate später saßen sich die beiden Beteiligten im Gerichtssaal gegenüber. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Bestrafung des Polizisten - wegen schwerer Körperverletzung. Noch einmal wurde die Nacht auf den 19. Februar minuziös aufgerollt; der Angeklagte plädierte auf "nicht schuldig". Als schließlich der 20-jährige Moldawier in Handschellen vor Richterin Minou Aigner trat, erklärte dieser, er habe in besagter Nacht nur den in Russisch gehaltenen Satz "Macht's keine Witze, Burschen!" vernommen, was im Saal sowohl Verwirrung als auch Belustigung hervorrief.
Der 20-Jährige beteuerte, keinen Anspruch auf Schmerzensgeld geltend machen, sondern nur gesund werden zu wollen. Er brach in Tränen aus, denn ein Arzt habe die Befürchtung geäußert, die Verletzung durch den Querschläger könnte eine Zeugungsunfähigkeit nach sich ziehen.
"Bedauerlicher Vorfall"
Nach zweieinhalb Stunden war alles entschieden: Die Staatsanwaltschaft sprach von einem "bedauerlichen Vorfall" und beantragte einen Schuldspruch, den es jedoch nicht gab. Richterin Minou Aigner begründete den Freispruch damit, dass der Beamte in der Situation laut Gesetz sogar das Recht gehabt hätte, direkt auf den Flüchtenden zu zielen, dies aber offensichtlich nicht wollte. Man könne ihm also "keinerlei Schießwütigkeit unterstellen", wenngleich es "letztlich eine unglückliche Schussabgabe war". Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.









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