Einkommenssteuer auf Aktienkursgewinne fällt an, wenn eine Aktie innerhalb der einjährigen Behaltefrist wieder mit Gewinn verkauft wird. Kursverluste innerhalb der einjährigen Frist können gegengerechnet werden.
Bruckner: "Selten deklariert"
"In meiner jahrzehntelange Praxis als Steuerberater ist es nur sehr selten vorgekommen, dass derartige Spekulationsgewinne aus Aktien deklariert werden", sagte Steuerexperte Bruckner am Dienstagabend im Ö1-Journal. Dass so wenig Steuern auf Spekulationsgewinne bezahlt werden, liegt laut Bruckner einerseits daran, dass manche Kleinanleger einfach nicht wissen, dass sie steuerpflichtig sind, andererseits gebe es für die Finanz derzeit wegen des Bankgeheimnisses relativ wenige Möglichkeiten, draufzukommen.
Die Finanzämter werden alles tun, um möglichst schnell, effizient und zur Gänze zu den Steuereinnahmen von den Steuerpflichtigen zu kommen, erklärte Finanzminister Pröll am Mittwoch bei einem Pressegespräch. Steuern auf Spekulationsgewinne nicht zu entrichten, sei kein Systemproblem, sondern ein ganz persönliches Problem. "Das kann in vielen anderen Bereichen, wo Steuern zu entrichten sind, auch passieren. Deswegen verschärfen wir hier sicher auch die Gangart, um zu jeder Steuer zu kommen, die zu entrichten ist", so Pröll.








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