Seit dem Burka-Verbot:

Keine einzige Anzeige in der Steiermark

Steiermark
29.03.2018 06:00

War das eine Aufregung, als im Oktober des Vorjahres das so genannte Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz in Kraft trat. Wer in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, muss seither mit Geldstrafen von bis zu 150 Euro rechnen. Jetzt liegt eine erste Anzeigen-Bilanz in der Steiermark vor.

Politisch zielte das damals noch von SPÖ und ÖVP beschlossene Gesetz zwar auf muslimische Burkaträgerinnen ab, formuliert wurde es aber bewusst „religionsneutral“. Wer sich mit Burka oder Nikab, Staubschutzmaske oder Sturmhaube in der Öffentlichkeit zeigt, dem drohen bis zu 150 Euro Geldstrafe. Schließlich müssen die Gesichtszüge vom Kinn bis zum Haaransatz deutlich erkennbar sein. Ausnahmen vom umstrittenen Verschleierungsverbot gibt es aus gesundheitlichen Gründen, beim Brauchtum (Fasching) oder wenn die Bedeckung beruflich bedingt ist (Clowns, Handwerker, Mediziner usw.).

Keine Provokationen und keine Anzeigen
Seit 1. Oktober des Vorjahres gilt die neue Regelung auch in der Steiermark, und daher kann jetzt Halbjahres-Bilanz gezogen werden: Gab es bewusste Provokationen im öffentlichen Raum, wie oft wurde gestraft?

Nun, seitens der Polizei und der Bezirkshauptmannschaften kann Entwarnung gegeben werden – das „heiße Eisen Burka“ war in Wahrheit gar keines! Die steirischen Behörden verzeichneten bis dato keine einzige Anzeige, ergo musste auch kein Verwaltungsverfahren eingeleitet werden. Auch unsere Exekutive musste wegen unerlaubter Verhüllungen noch nie einschreiten.

Anders sieht die Situation dagegen in der Bundeshauptstadt aus: Hier traten diverse Aktivisten vor versammelter Presse „eingemummt“ auf, sogar das Parlaments-Maskottchen musste abgeführt werden. Dennoch: Gab es 2017 insgesamt 81 Abmahnungen und zwölf Anzeigen in Wien, wurden heuer noch keine Vorfälle gemeldet.

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