"Jedem Fall, der über sechs Monate zurückliegt, kann nicht mehr nachgegangen werden", erläuterte der Osttiroler Bezirkshauptmann, Paul Wöll. Die Akten werden zur Zeit durchgesehen und dokumentiert. Der Betrag des Schadens sei nicht abschätzbar, allerdings handle es sich höchstens um einige 1.000 Euro.
Nicht vernehmungsfähig
Der Beamte befinde sich im Augenblick im Krankenstand und sei nach Angaben der Ärzte "weder dienst-, noch vernehmungsfähig", erklärte Wöll weiter. "Ein Amtsarzt wird jetzt prüfen, ob ein Krankheitsbild gegeben ist", sagte er. Anschließend müsse man überlegen, ob Anzeigeschritte erfolgen oder auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet werde.
Bis heute keine Begründung
Schon Anfang Juli war der Stein ins Rollen gekommen. Der zuständige Beamte hatte sich zu diesem Zeitpunkt auf Urlaub befunden, weswegen der Akt des angezeigten Verkehrsteilnehmers nicht gefunden werden konnte. "Nach dem Öffnen des Kastens habe ich ihn um eine schriftliche Rechtfertigung oder ein Gespräch gebeten", berichtete Wöll. Allerdings sei der Mann krankgeschrieben worden und habe bis heute keine Begründung abgegeben.
Symbolbild
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