Zwei kaum zu bändigende Hunde, die in Wörgl (Tiroler Bezirk Kufstein) von einer älteren Dame gehalten werden, machen den Anwohnern in der betroffenen Wohnsiedlung Angst. Bei ihrem Versuch, sich zu wehren, stießen sie auf Fragen der Zuständigkeit.
Eine betagte Dame, die in einer Wohnsiedlung in Wörgl zwei kaum zu bändigende, aggressive Hunde hält, davon berichteten Bewohner ebenjener Siedlung vor Kurzem der „Krone“. Die beiden Schäferhund-artigen Mischlinge bereiteten den Anwohnern große Sorgen, weshalb sie bereits im Herbst 2025 Polizei und Amtstierärztin informierten.
Von beiden fühlten sie sich allerdings im Stich gelassen. Zwar habe die Polizei bei der Frau vorbeigeschaut und die Amtstierärztin habe die Dame mit ihren Tieren vorgeladen, allerdings sei diese der Aufforderung nicht nachgekommen, lautete der Vorwurf.
„Vorführung bereits erfolgt“
Dem widerspricht das Land Tirol, das für die Amtstierärzte in den Bezirkshauptmannschaften zuständig ist: „In diesem Fall wurden bereits eine Vorführung seitens der BH Kufstein durchgeführt und entsprechende Maßnahmen ausgesprochen.“ Konkret wurden Maulkorb- und Leinenpflicht verhängt.
Die amtstierärztliche Untersuchung umfasst i. d. R. eine allgemeine klinische Untersuchung, eine Beurteilung des Verhaltens und eine Analyse der Bissumstände.
Das Land Tirol
Wenn aggressive Hunde Sorgen bereiten, ist grundsätzlich die jeweilige Gemeinde zuständig. Der Bürgermeister kann laut Land Tirol eine Vorführung beim Amtstierarzt veranlassen. Dieser erstellt dann ein Gutachten, aus dem die Gemeinde wiederum Maßnahmen wie z.B. Maulkorbpflicht oder Hundeschulungen ableiten kann.
Stadt Wörgl hat Schritte gesetzt
Der Fall von Wörgl liegt mittlerweile bei der Stadtgemeinde. Diese versicherte der „Krone“, dass alle nötigen Schritte gesetzt worden seien, „im Bedarfsfall werden weitere Maßnahmen gesetzt“.
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