Der 20-Jährige muss sich nicht wegen Mordes verantworten, weil er zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig war, wie ein ausführliches Gutachten des psychiatrische Sachverständigen Heinrich Pfolz schlussfolgert. Demnach leidet der Verdächtige an einer ausgeprägten Schizophrenie und war in Folge dessen nicht in der Lage, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
20-Jähriger wird nicht wegen Mordes angeklagt
Durch die Krankheit ist somit ein so genannter „Schuldausschließungsgrund“ gegeben, und die acht Geschworenen werden lediglich die Frage zu beantworten haben, ob der 20-Jährige im Hinblick auf die offenkundig von ihm ausgehende Gefährlichkeit unbefristet in einer Sonderstrafanstalt anzuhalten und therapeutisch zu behandeln ist. Der Psychiater geht in seiner Expertise davon aus, dass der junge Mann, der „ohne entsprechende therapeutische und medikamentöse Maßnahmen unter dem Einfluss seiner Abartigkeit neuerlich eine mit Strafe bedrohte Handlung mit schweren Folgen begehen könnte“.
Kein „Kannibalen-Mord“
Der Verdacht des Kannibalismus, der nicht zuletzt auch durch die Art der Tat geschürt wurde, ließ sich laut dem gerichtsmedizinischen Gutachten nun doch nicht bestätigen. Fest steht aber, dass der Mann die Leiche geöffnet hat, um sie seinen Angaben zufolge "medizinisch zu untersuchen". Er hat auch das Gehirn und Organe genommen und auf einem Teller abgelegt, um diese "anzuschauen".Laut Gerichtsmediziner starb der 49-jährige Obdachlose an einem ausgeprägten Schädel-Hirn-Trauma. Der um 30 Jahre jüngere Mann hatte ihn im Zug einer heftigen Auseinandersetzung mit wuchtigen Hantel-Hieben erschlagen. Er dürfte seinen Mitbewohner zuvor in der Notschlafstelle bestohlen haben und von diesem zur Rede gestellt worden sein.
2005 noch „völlig ungefährlich“
Der gebürtige Deutsche soll seit mehreren Jahren an einer Sonderform der Schizophrenie leiden und mehrfach in Spitälern behandelt worden sein. Regelmäßiger Suchtmittelkonsum dürfte sich negativ auf sein Gemüt ausgewirkt haben. Ein Psychiater hatte dem Mann allerdings noch im Jahr 2005 völlige Ungefährlichkeit bescheinigt, weshalb damals von einer stationären Behandlung abgesehen worden war.
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