Hintergrund: Die Staatsanwaltschaft Wien hatte beim Nationalrat die Aufhebung der Immunität von Pilz beantragt. Grund dafür sind Ermittlungen wegen der Veröffentlichung vertraulicher Informationen im Zusammenhang mit der Innenministeriumsaffäre. VP-Fraktionsführer im U-Ausschuss, Helmut Kukacka, hatte wegen des Verdachts auf "Anstiftung zu Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses" eine Sachverhaltsdarstellung gegen Pilz bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.
Parlamentarier sind vor behördlicher Verfolgung grundsätzlich geschützt. Dies ist allerdings nur bei Tatbeständen der Fall, die mit ihrer politischen Tätigkeit in engem Zusammenhang stehen.
Pilz beinahe enttäuscht
Pilz gab sich nach der Sitzung beinahe enttäuscht: SPÖ, Grüne und FPÖ seien zwar der "gängigen Auslieferungspraxis" gefolgt und hätten sich gegen die Auslieferung entschieden, er hätte aber grundsätzlich nichts dagegen gehabt. Er hätte das Verfahren gerne geführt, da er nichts zu befürchten habe, so Pilz. Die Grünen kritisierten außerdem, dass Kukacka als Anzeigensteller auch an der Abstimmung im Immunitätsausschuss teilnahm. Damit mache sich dieser zum "Anzeiger und Ankläger" in einer Person, empörte sich Pilz.
Donnerbauer zeigte sich mit dem Abstimmungsergebnis wenig zufrieden: Auch für Abgeordnete sollten Gesetze gelten, meinte er. Es sei zwar offensichtlich, dass die Vorwürfe im Zusammenhang mit Pilz' politischer Tätigkeit stünden, es gebe hier aber keinen festgeschriebenen Automatismus, was die Auslieferung der Abgeordneten betrifft, so Donnerbauer.
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