Freispruch nichtig

Westenthaler-Prozess muss wiederholt werden

Österreich
03.03.2016 13:03

Der Prozess gegen Peter Westenthaler muss wiederholt werden. Der Oberste Gerichtshof hat am Donnerstag den vor einem Jahr ergangenen Freispruch für den ehemaligen FPÖ- und BZÖ-Politiker für null und nichtig erklärt. Die erstinstanzliche Entscheidung wurde in beiden Anklagepunkten - schwerer Betrug und Untreue als Beteiligter - aufgehoben und eine neuerliche Verhandlung angeordnet.

Der OGH-Senat unter dem Vorsitz von Hans-Valentin Schroll gab damit den Nichtigkeitsbeschwerden der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Folge. Maßgeblich waren dafür zahlreiche Begründungs- und Feststellungsmängel im Ersturteil.

Scheinrechnungen und Fußball-Förderung
In dem Verfahren war es unter anderem um eine im Sommer 2006 auf Basis einer Scheinrechnung erfolgte Zahlung von 300.000 Euro der Österreichischen Lotterien an eine BZÖ-Agentur sowie um eine im Dezember 2004 vom Nationalrat genehmigte Subvention in Höhe von einer Million Euro an die Bundesliga gegangen, die der forcierten Förderung des Fußball-Nachwuchses dienen sollte. Westenthaler und sein Co-Vorstand Thomas Kornhoff, die damals an der Spitze der Bundesliga standen, sollen mit der Million einen Vergleich finanziert haben, um eine gegen die Bundesliga gerichtete Drittschuldner-Klage abzuwenden. Für die Anklagebehörde wurde damit die Subvention zweckentfremdet, was sie als "Förderungsmissbrauch" qualifizierte.

In der Angelegenheit um die 300.000 Euro, die an eine BZÖ-Agentur geflossen sind, entschied der OGH gleich in der Sache selbst und trug dem BZÖ nach Abzug der Umsatzsteuer die Rückzahlung von 250.000 Euro auf, "unabhängig davon, ob die Steuer entrichtet worden ist oder nicht", wie Senatsvorsitzender Schroll bemerkte.

Westenthaler verbittert über neues Verfahren
Westenthaler, der sich im Justizpalast noch wortreich für sich und seinen Ex-Bundesliga-Kollegen Kornhoff ins Zeug gelegt hatte ("Der Freispruch war eine logische Konsequenz. Wir haben uns nichts zuschulden kommen lassen."), reagierte auf den Umstand, dass er sich neuerlich einem Schöffenverfahren stellen muss, nicht unbedingt überrascht, aber zumindest mit einem Anflug von Verbitterung. "Das Verfahren geht jetzt ins siebente Jahr", sagte er gegenüber Journalisten. Das sei "eine weitere Belastung" und mit "persönlichem und wirtschaftlichem Druck" verbunden.

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