Böhm-Entführer floh

Sprung aus Gerichtssaal wird nicht bestraft

Österreich
21.05.2017 12:47

Die spektakuläre Flucht von Danijel L. (26), dem mutmaßlichen Entführer der Böhm-Tochter Sissi, aus dem ersten Stock des Innsbrucker Landesgerichtes ist nach wie vor in aller Munde. Viele Fragen sind noch ungeklärt, wie etwa: Wie konnte es so weit kommen? War die Flucht geplant? Bestraft wird L. für die Aktion jedenfalls nicht, denn: Wenn der Flüchtende keine Personen bedroht oder angreift, ist der "Drang nach Freiheit" kein Strafdelikt.

Es waren filmreife Szenen, die sich am Freitag im Landesgericht und in der Innenstadt abspielten. Ein Inhaftierter, der als sehr gefährlich eingestuft wird, sprang direkt nach der Urteilsverkündung aus dem Fenster des Gerichtssaales rund drei Meter in die Tiefe, landete auf einem Blumenbeet und lief davon. Erst etwa 30 Minuten später konnte er von zwei Zivilbeamten verhaftet werden.

Zahlreiche Fragen offen
Etliche Fragen sind rund um die Flucht des 26-jährigen Verdächtigen offen. Beispielsweise, warum Danijel L. im Gerichtssaal keine Handschellen trug und wie er es schaffte, den drei Justizwachebeamten zu entfliehen.

Die Antwort auf die erste Frage ist in der Strafprozessordnung zu finden. Ihr zufolge sind einem Angeklagten für die Dauer des gesamten Prozesses immer die Handschellen abzunehmen. Und die Sicherheitsvorkehrungen wurden von den Verantwortlichen der Justizanstalt getroffen. Vielleicht hätte man hier die Unterstützung von Cobra-Beamten anfordern sollen, so wie es auch immer wieder bei Häftlingen, die zwecks einer Untersuchung in die Klinik müssen, gehandhabt wird.

War die Flucht geplant?
Auch die Tatsache, dass dieser Prozess in einem Verhandlungssaal des Landesgerichtes stattfand, der im ersten Stock liegt und dessen Fenster nicht versperrt sind, beschäftigt viele. Die Verhandlung in einem Saal zu führen, der keinen Sprung ins Freie ermöglicht, wäre im Fall des als gefährlich eingestuften Danijel L. wohl besser gewesen.

Und es könnte durchaus auch sein, dass Danijel L. seine Flucht im Vorhinein geplant hatte - vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass er bis zu seiner Festnahme in der Innenstadt seine Kleidung gewechselt hatte. Hatte ihm etwa jemand die Kleidungsstücke nahe dem Gericht versteckt?

Keiner wurde attackiert
Eine gelungene Flucht aus einem Gerichtsgebäude - das schreit doch förmlich nach einer Bestrafung des Inhaftierten. Doch falsch gedacht, denn ein Fluchtversuch, also der Drang nach Freiheit, ist kein Strafdelikt und bleibt daher ungeahndet - vorausgesetzt, es wurden (wie in diesem Fall) vom Flüchtenden keine Personen bedroht oder angegriffen.

Jasmin Steiner, Kronen Zeitung

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