Polizei informiert

Burkaverbot in neun Tagen: Keine Übergangsfristen

Österreich
21.09.2017 08:18

Mit dem Beschluss des Integrationsgesetzes wird ab 1. Oktober das Verbot der Vollverschleierung im öffentlichen Raum in Kraft treten. Und das ohne Gnadenfrist, wie Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) nun gegenüber krone.at einmal mehr bekräftigt. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 150 Euro rechnen. Bereits im Vorfeld gab es heftige Diskussionen über die Durchsetzung des sensiblen Gesetzes.

Für das Verschleierungsverbot, das in neun Tagen in Kraft tritt, werde es laut Sobotka keinerlei Gnaden- oder Übergangsfristen geben. Wer ab 1. Oktober in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllt oder verbirgt, wird bestraft - und das ohne Ausnahmen.

Geldstrafe bis zu 150 Euro
Das Vorgehen der Streifenpolizisten beim Antreffen einer Person mit Verschleierung erklärt Sobotka wie folgt: "Wird eine verschleierte Person erwischt, so wird ihr zunächst mitgeteilt, dass in Österreich das Verbot der Vollverschleierung gesetzlich verankert ist. Die Verschleierung muss dann noch an Ort und Stelle abgenommen werden. Weigert sich die Person, so erfolgt eine Feststellung der Daten sowie eine Organstrafverfügung in der Höhe von bis zu 150 Euro."

Folder für zusätzliche Aufklärung
Ein Folder, den die Beamten bei einem Verstoß gegen das Gesetz übergeben, soll für zusätzliche Aufklärung sorgen. Laut "Kurier" wird in dem Schreiben auf Deutsch, Türkisch, Englisch und Arabisch auf das "Verbot der Gesichtsverhüllung in Österreich" hingewiesen. In dem Folder ist unter anderem zu lesen: "Das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz sieht vor, dass an öffentlichen Orten die Gesichtszüge nicht durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt werden dürfen, dass sie nicht mehr erkennbar sind."

Integrationspaket im Mai beschlossen
Das Integrationspaket war seit August 2016 federführend von Außen- und Integrationsminister Sebastian Kurz (ÖVP) und Staatssekretärin Muna Duzdar auf SPÖ-Seite verhandelt und im Mai im Parlament beschlossen worden. Bundespräsident Alexander Van der Bellen unterschrieb das Gesetzespaket trotz inhaltlicher Bedenken. Insbesondere das Vollverschleierungsverbot nannte Van der Bellen "kein gutes Gesetz".

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