In diesem besonderen Fall sei nicht vorstellbar, dass die Bilder in irgendeinem Kontext zulässig veröffentlicht werden könnten, sagte die zuständige Richterin Simone Käfer. Ausnahmsweise werde daher allgemein die Verbreitung der Fotos untersagt - und nicht, wie sonst bei ähnlichen Verfahren üblich, das Verbot auf einen bestimmten Kontext oder einen bestimmten Link beschränkt.
Mosley hat bisher Betreiber von Websites einzeln abgemahnt, damit die Bilder nicht mehr zugänglich sind. Über die Google-Suchergebnisse seien die Bilder aber immer wieder neu verbreitet worden, sagte Käfer. Der Konzern habe sich auch nicht bemüht, etwa eine Filtersoftware zu entwickeln, um künftige Rechtsverstöße zu vermeiden.
"Meilenstein für Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet"
Mosleys Anwältin reagierte erfreut auf die Entscheidung des Hamburger Landgerichts. "Dieses Urteil ist ein Meilenstein für den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet", erklärte Rechtsanwältin Tanja Irion. "Es betrifft Aufnahmen, die bereits von diversen europäischen Gerichten für rechtswidrig erklärt wurden."
Google: "Beunruhigendes Signal"
Google sieht in dem Urteil hingegen ein "beunruhigendes Signal" und will dagegen Berufung einlegen. Die Entscheidung beziehe sich zwar nur auf eine einzelne Person und spezifische Inhalte, erklärte Sprecher Kay Oberbeck am Freitag. Dennoch: "Es könnte dazu führen, dass Internetanbieter zur Überwachung auch kleinster Bestandteile von Inhalten, die sie für ihre Nutzer übertragen oder speichern, verpflichtet werden." Nach Ansicht des Unternehmens widerspricht dies europäischer Gesetzgebung.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.