Je anschaulicher ein Begriff sei, desto schwieriger sei es zu beweisen, dass er eine zweite Bedeutung habe, so ein Rechtsanwalt des Patent- und Markenamts der USA, berichtet "MacRumors". Seit dem iPhone-Start 2007 versucht Apple dennoch, "Multi-Touch" als eigene Marke eintragen zu lassen.
Doch das Patent- und Markenamt der USA hat nun endgültig dagegen entschieden. "Multitouch" sei inzwischen ein allgemeingültiger Begriff, der für Touchscreen-Technologie auf verschiedensten Tablets, Smartphones und Notebooks benützt werde - darunter Geräte, die mit Googles Android-Betriebssystem, dem größten Konkurrenten Apples, laufen.
"Daher sind wir der Auffassung, dass 'Multi-Touch' nicht nur die Technologie bezeichnet, sondern auch beschreibt, wie ein Nutzer dieser Artikel das Gerät verwendet", ist in der ablehnenden Erklärung des Berufungsausschusses des Amtes zu lesen. Apple hatte sich an diesen gewandt, nachdem das Amt den ersten Versuch, "Multi-Touch" als Markenzeichen eintragen zu lassen, abgelehnt hatte.
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