"Denn erst wenn die SMS-Antwort eingetroffen ist, läuft die Parkuhr. Wer in der Zwischenzeit kontrolliert wird, muss 21 Euro bezahlen", erklärt Thomas Woitsch vom ARBÖ. Und das auch, wenn sich die SMS aus technischen Gründen verzögert. Die Kurznachricht sollte man deshalb bis zu einem Jahr gespeichert lassen.
Weitere Fallen
Strafen gibt es auch, wenn ein fehlerhafter "Parkschein" abgeschickt wird. Manche vergessen bei einem Stadtwechsel den Ortsnamen, der nach der Minutenzeit beigefügt werden muss, sonst gilt die Gebühr für die falsche Metropole.
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Pech hat auch, wer irrtümlich zu einer Uhrzeit bucht, in der Gratisparken erlaubt ist – das Geld ist verloren. Außerdem ist es zwar technisch möglich, nach Ablauf der maximalen Parkzeit den elektronischen Parkschein einfach zu verlängern. Rechtlich ist es allerdings verboten, man muss Umparken.
Kronen Zeitung
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