Schuldig gesprochen

“Batman-Amoklauf”: Holmes droht die Todesstrafe

Ausland
17.07.2015 06:07
Drei Jahre nach dem Amoklauf in einem Kino in der Stadt Aurora im US-Bundesstaat Colorado ist der Täter James Holmes wegen zwölffachen Mordes schuldig gesprochen worden. Damit droht dem 27-Jährigen die Todesstrafe. Die Geschworenen des zuständigen Gerichts in Centennial bei Denver lehnten es am Donnerstag ab, ihn als psychisch krank und nicht schuldfähig anzusehen. Ein Strafmaß wurde noch nicht festgelegt.

Holmes hatte am 20. Juli 2012 während der Premiere des Films "Batman - The Dark Knight Rises" mit einer Schrotflinte, einem Sturmgewehr und einer Pistole wahllos ins Kinopublikum gefeuert. Dabei kamen zwölf Menschen ums Leben, 70 weitere Personen wurden teilweise schwer verletzt.

Bei dem Prozess forderte die Staatsanwaltschaft die Verurteilung des Mannes wegen Mordes sowie die Todesstrafe. Die Verteidigung sah es hingegen als erwiesen an, dass Holmes psychisch krank und somit nicht schuldfähig sei.

In 165 Fällen für schuldig befunden
Holmes war allein für die zwölf Toten 24-mal angeklagt, jeweils einmal wegen Mordes und einmal wegen Totschlags. Für jeden der 70 Verletzten war er noch einmal wegen versuchten Mordes und versuchten Totschlags angeklagt. In allen Fällen wurde er für schuldig befunden. Der 165. Fall war die Installation von Sprengsätzen in seiner Wohnung. Auch hier gab es einen Schuldspruch.

Ein Strafmaß haben die Geschworenen noch nicht festgelegt. Nach dem Recht des Staates Colorado geht das Verfahren jetzt noch einmal in eine neue Runde, in der beide Seiten ihre Sichtweisen untermauern und ein Strafmaß vorschlagen können. Zu entscheiden haben letztlich wieder die Geschworenen, das Urteil kann bis zur Todesstrafe gehen. Vermutlich wird es erst im August eine Entscheidung geben.

Colorado ist einer der Staaten, in denen es die Todesstrafe gibt - allerdings ist sie quasi abgeschafft. In den vergangenen vier Jahrzehnten wurde sie lediglich einmal vollstreckt, 1997 gegen einen Mörder und Vergewaltiger. Dennoch steht die Strafe nach wie vor im Rechtskatalog des Staates und kann verhängt werden.

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