In Deutschland hatte das Landgericht in Frankfurt am Main dem Taxi-Konkurrenten Anfang September per einstweiliger Verfügung bundesweit die Vermittlung von Fahrern untersagt. Uber legte dagegen Widerspruch ein, eine mündliche Verhandlung dazu war für Dienstag am Frankfurter Landgericht angesetzt. Hierzulande stößt Uber ebenfalls auf Widerstand: Wiens Taxler gingen erst kürzlich gegen den Dienst auf die Straße (siehe Infobox).
Uber erlaubt unter anderem Privatleuten, via Smartphone-App Fahrten anzubieten, die in der Regel deutlich günstiger sind als die jeweils ortsüblichen Taxitarife. Die französische Wettbewerbsaufsicht wirft der Frankreich-Tochter des 2009 in Kalifornien gegründeten Unternehmens betrügerische Geschäftsmethoden vor, die Pariser Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe von 100.000 Euro. Eine Gerichtsentscheidung wird am 16. Oktober erwartet. In Frankreich ist zudem ein Gesetz in Arbeit, das die Aktivitäten von Fahrdienstanbietern einschränkt.
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