OGH-Urteil

Wiener starb beim Tauchen mit Haien – Reisebüro haftet

Österreich
30.07.2011 20:17
Wenn sich jemand im Urlaub freiwillig in Gefahr begibt, indem er mitten unter Haien taucht und getötet wird, dann kann dafür das Reisebüro zur Haftung verpflichtet werden. So könnte man, überspitzt formuliert, ein aktuelles Urteil des Höchstgerichtes zusammenfassen. Das weitreichende Folgen haben könnte.

Eine Gruppe von Freunden aus Wien und Salzburg hatte von einem für sie verlockenden Angebot erfahren: Eine Firma aus Florida veranstaltet sogenannte Tauchabenteuer, bei denen man mit Haien im offenen Meer schwimmen kann. Die Buchung des Urlaubes übernahm ein Salzburger Reisebüro.

Beim Hai-Tauchen gibt es zwei Varianten: Im einen Fall stehen die Taucher in sicheren Stahlkäfigen. Im konkreten Fall schwimmen sie mitten unter den Tieren, die auch noch durch Köder angelockt werden. Weil derartige Unternehmungen in US-Gewässern verboten sind, werden die Touristen mit einem Boot zu den Bahamas gebracht.

20.000 Euro für "Trauerschmerz"
Am 24. Februar 2008 wurde der Rechtsanwalt Markus G. (49) von einem Bullenhai getötet. Worauf die Lebensgefährtin des Mannes eine Klage einbrachte - gegen das Reisebüro. Für ihren "Trauerschmerz" wollte sie 20.000 Euro. Die Frau kritisierte, man habe ihren Freund nicht über die Gefahren aufgeklärt. Unerwähnt sei geblieben, dass die Methoden der amerikanischen Tauchfirma sehr risikoreich seien. Und dass zu jener Zeit die Bullenhaie gerade besonders angriffslustig waren. Das Reisebüro argumentierte, es sei nur Vermittler der Reise gewesen, über deren Ziel, Inhalt und Gefahr es keinen Zweifel gab.

Der Oberste Gerichtshof war anderer Ansicht. Im Urteil heißt es: "Die Beklagte (das Reisebüro, Anm.) hat für den Tod des Lebensgefährten der Klägerin so weit zu haften, als der Reiseveranstaltungsvertrag auch eine Schutz- und Sorgfaltspflicht für dessen körperliche Sicherheit umfasst."

Reisebüro wurde zum "Veranstalter"
Und obwohl das Reisebüro nichts anderes gemacht hat, als die gewünschte Reise zu buchen, wurde es formell plötzlich zum "Veranstalter" mit allen Pflichten. Und muss daher im weiteren Verfahren die genaue Todesursache klären, ob etwa der Tauchfirma ein Fehler unterlaufen ist. Deren Anwältin, Gertrude Achleitner: "Die Behörden haben aber bereits festgestellt, dass es sich um einen Unfall gehandelt hat."

Dass der Wiener Jurist vor seinem Tod eine mehrere Seiten umfassende Erklärung der Tauchfirma unterschrieben hat, in der er über die Risiken des Tauchens unter Haien unterrichtet wurde, war für das heimische Verfahren völlig unerheblich. Und die Frage der Eigenverantwortung eines jeden Menschen spielte - ganz nach amerikanischem Vorbild - für das Urteil eigentlich gar keine Rolle mehr.

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