VfGH prüft:

VfGH prüft Parteienförderung

Österreich
27.02.2006 08:22
Die Klage der Kärntner FPÖ gegen das Land Kärnten wegen der Parteienförderung steht auf der Tagesordnung der Frühjahrssession des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), die bis 18. März dauern wird. Für Autofahrer interessant: Die Section Control wurde beim VfGH angefochten und wird ebenso wie das Pensionskassengesetz geprüft.

Die FPÖ Kärnten hat gegen das Land Kärnten, vertreten durch Landeshauptmann Haider, Klage eingebracht, weil die Parteienförderung seit der Spaltung der Partei an das BZÖ ausbezahlt wird. Der Streitwert wurde laut Landesparteichef Klement fiktiv mit 30.000 Euro angenommen, um die Verfahrenskosten niedrig zu halten. Tatsächlich beziehe das BZÖ aber jährlich 1,7 Mio. Euro, die jedoch auf Jahre hinaus verpfändet seien. Die FPÖ hofft eine rasche Entscheidung - geht es doch darum, wie viel Geld für den Nationalratswahlkampf zur Verfügung steht.

Section Control am Prüfstand
Gegen die 2002 eingeführte Section Control hat ein Autofahrer Beschwerde eingelegt, der wegen Schnellfahrens im Wiener Kaisermühlentunnel bestraft wurde. Er argumentiert, dass diese Geschwindigkeitsmessung und die Strafen unsachlich seien.

Öffentliche Verhandlung zum Pensionskassengesetz
Die Aufhebung der Änderungen des Pensionskassengesetzes der Jahre 2003 und 2005 versucht die SPÖ in einem Drittelantrag an den VfGH durchzusetzen. Mit diesen Änderungen wurden die Bestimmungen zur Mindestverzinsung geändert, die SPÖ sah die Pensionskassen-Kunden "enteignet" - weil Fehlbeträge bei einer niedrigeren Verzinsung nicht mehr aus Eigenmitteln der Kassen gutgeschrieben werden. Zu diesem Thema gibt es am 2. März eine öffentliche Verhandlung.

Öffentliche Verhandlungen wird es auch zu Hausbrieffächern und den Kosten intensivmedizinischer Hauskrankenpflege geben. Außerdem steht das Milchquotensystem am Prüfstand der Verfassungsrichter.

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