Für Grassers Rechtsvertreter Manfred Ainedter steht außer Frage, dass mit der Presseaussendung, die während der laufenden Durchsuchungen am 26. Mai ausgesendet wurde, "krass" gegen die Strafprozessordnung verstoßen wurde: Diese sehe vor, dass gesetzlich eingeräumte Befugnisse in jeder Lage des Verfahrens in einer Art und Weise auszuüben seien, die unnötiges Aufsehen vermeidet, die Würde der betroffenen Personen achtet und deren Rechte und schutzwürdige Interessen wahrt. Bei der Durchführung jeder Durchsuchung seien Aufsehen, Belästigungen und Störungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken sowie die Eigentums- und Persönlichkeitsrechte sämtlicher Betroffener soweit wie möglich zu wahren.
Bei seinen Anträgen auf Einstellung der Verfahren gegen den Ex-Finanzminister sowie seinem Antrag auf umfangreiche Akteneinsicht habe er bisher keine Antwort der Justiz erhalten, so der Anwalt außerdem.
Vorwürfe gegen Grasser: Untreue und Amtsmissbrauch
Gegen Grasser, seinen Trauzeugen und Ex-FPÖ-Politiker Walter Meischberger, den Lobbyisten Peter Hochegger und den Immobilienunternehmer Ernst Karl Plech wird im Zusammenhang mit der Buwog-Privatisierung in Grassers Amtszeit ermittelt. Der Vorwurf lautet auf Untreue und Amtsmissbrauch, da der knapp siegreiche Bieter Immofinanz eine geheime 9,6-Millionen-Euro-Provision an Hochegger und Meischberger zahlte. Die Beschuldigten weisen alle Vorwürfe zurück. Zahlreiche Hausdurchsuchungen und Kontenöffnungen wurden bereits durchgeführt, für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
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