Zahlreiche schlaflose Nächte hatten zwei Familien nahe einer Weide in Stallhofen im Bezirk Voitsberg im vergangenen Sommer und Herbst erlebt. Dort hatte ein Landwirt seinen Kühen Glocken umgehängt. Da die Tiere jedoch auch "nachtaktiv" waren und etwa aus dem metallischen Futtertrog fraßen, wobei die Glocken zusätzlich Lärm machten, hielten es die Anrainer nicht mehr aus. Es folgte eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft und eine Geldstrafe für den uneinsichtigen Bauern.
Bauer pocht auf Recht und Tradition
Doch statt die Glocken abzunehmen, meldete sich der Landwirt per Anwalt und wollte sein Recht durchsetzen, wonach das Gebimmel auf Almen zur Tradition gehöre und beruhigend wirke. Beim Lokalaugenschein des UVS traf Richter Erich Kundegraber allerdings auf "völlig fertige" Anrainer: "Sie konnten nicht mehr schlafen. Ihre Nerven lagen blank."
Die Entscheidung lautete daraufhin: "Eine unzumutbar belästigende Verwahrung von Rindern liegt vor, wenn die Tiere mit Kuhglocken in einem ländlichen Gebiet mit verstreuten Wohnobjekten innerhalb einer umzäunten Weide gehalten werden und die Tiere in der Nacht durch das Läuten der Glocken ein lautes Geräusch erzeugen, welches die Nachtruhe von Anrainern stört."
Keine Glocken für Rinder auf eingezäunter Weide
Es bestehe kein Grund, auf einer eingezäunten Weide, die allseitig leicht einsehbar ist und in keinem Almgebiet liegt, Rinder mit einer Glocke zu versehen. Innerhalb einer Streusiedlung gehörten Kuhglocken weder zur traditionellen Besonderheit des ländlichen Raumes noch müssen sie als beruhigend empfunden werden.
Die Anrainer hoffen nun, dass der Landwirt auf die Kuhglocken verzichtet. Ansonsten drohen diesem laut Kundegraber noch höhere Strafen seitens der Bezirkshauptmannschaft.
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