Seit sieben Jahren wird gegen den Spross der Kaffee-Dynastie ermittelt - wegen Untreue, Betrug und Kursmanipulation. Julius Meinl saß kurz in U-Haft und kam gegen eine Kaution von 100 Millionen Euro frei - von denen er 90 Millionen Euro per Gerichtsurteil zurückerstritten hat. Diese 90 Millionen könnte er nun eventuell gut zur Schadensgutmachung brauchen, wenn es tatsächlich zu einem Prozess kommt - freilich vorausgesetzt, er würde dann verurteilt werden.
Anklage dreht sich um Ausschüttung einer Dividende
Hauptinhalt einer möglichen Anklage soll eine Sachdividende für die Aktionäre der Meinl-Bank aus dem Jahre 2009 sein. Per Beschluss wurde damals ausgemacht, dass die geplante Gewinnausschüttung in Höhe von 211 Millionen Euro nicht in bar, sondern in Aktien durchgeführt werden soll. Aber nicht in Meinl-Bank-Aktien, sondern in jenen von "Oryx" - einer Gesellschaft, die erst 2008 gegründet worden war und an der die Meinl-Bank die Aktienmehrheit hielt.
Diese Aktien dürften jedoch nicht den Wert der vereinbarten Dividende ausgewiesen haben - deshalb der Schaden in Höhe von 132 Millionen für die Aktionäre. Die Oryx-Papiere sollen auch der Kursmanipulation der Meinl-Aktien gedient haben.
Ermittlungen mit Hindernissen
Im Ermittlungsverfahren hatten die Behörden oft mit Hindernissen zu kämpfen: Mittlerweile ist der dritte Gutachter mit der komplexen Materie befasst. Und die Meinl-Anwälte haben mehrmals schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft erhoben. Erbitterte Kämpfe gibt es auch um die mehr als 1.000 Zivilverfahren, die von Anlegern gegen die Bank angestrengt wurden.
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