Der "Arbeitskreis Vorrat" sieht - wie viele andere Kritiker - die Grundrechte auf Datenschutz sowie die Privatsphäre durch die sechsmonatige Speicherung von Kommunikationsdaten verletzt. Um in ein Grundrecht eingreifen zu dürfen, müsse zwecks Aufrechterhaltung der demokratischen Ordnung eine solche Maßnahme notwendig und verhältnismäßig sein. Jedoch sei weder die Verhältnismäßigkeit noch die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung erwiesen, schreibt die Initiative auf ihrer Website und verweist dabei auf Studien aus Deutschland, denen zufolge die Speicherung der Daten keinerlei Effekt haben soll.
Aus diesem Grund sei die Vorratsdatenspeicherung auch schon von den Verfassungsgerichten in Deutschland, Tschechien, Bulgarien und Rumänien gekippt worden. "Das Gleiche wollen wir jetzt in Österreich erreichen", heißt es weiter. Aufgefordert, sich der Verfassungsklage anzuschließen und eine Vollmacht für eine Individualbeschwerde zu unterschreiben, seien alle Personen, die in Österreich Telefon- oder Internetanschlüsse angemeldet haben, so Andreas Krisch, Obmann des "AK Vorrat".
Eine entsprechende Initiative zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung sowie einer Evaluierung der Anti-Terror-Gesetzgebung in Österreich wurde bereits von über 96.000 Österreichern unterzeichnet. Damit sei man die zweitgrößte Bürgerinitiative in der Geschichte der Zweiten Republik.
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