Mit dem Slogan "0 Cent in alle Netze, 25 Euro im Monat" hatte One vor allem in der Vorweihnachtszeit seinen "Die große Plaudertasche"-Tarif massiv auf Plakaten, im Fernsehen, im Hörfunk und auf Websites beworben. Tatsächlich wurden Telefonate zu "3" jedoch zusätzlich zur Grundgebühr mit einem Tarif von 0,20 Cent pro Minute verrechnet. Auf diese Ausnahme wurde nur unzureichend - an unauffälliger Stelle im Kleingedruckten auf der Website des Anbieters – hingewiesen, so das Handelsgericht.
Konsumentenschutzminister Erwin Buchinger zeigt sich über das Urteil erfreut: "Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil Auswirkungen auf künftige Werbemaßnahmen aller Mobilfunkbetreiber hat", so Buchinger in einer Aussendung am Sonntag. Er verweist auch darauf, dass Verfahren gegen weitere Betreiber, die vor Weihnachten ähnlich irreführende Werbungen geschaltet haben, in seinem Auftrag vom VKI geführt werden.
Buchinger fordert zugleich eine gesetzliche Regelung zur Abschöpfung des Gewinns, der aus irreführenden Werbemaßnahmen lukriert wird. "Wir brauchen wirksame gesetzliche Instrumente, um irreführende Ankündigungen im Interesse der Konsumenten zu verhindern", so der Konsumentenschutzminister.
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