Appell in Italien

Verbände fordern Abschaffung von Routerzwang

Elektronik
15.12.2017 10:59

Seit August 2016 können Verbraucher in Deutschland frei wählen, welches Endgerät sie an ihrem Internetanschluss nutzen wollen. In Österreich herrscht dagegen weiterhin der sogenannte Routerzwang durch die Anbieter. Dasselbe gilt für Italien. Zumindest noch. Denn der Druck auf diese wächst. Mit einem öffentlichen Appel haben der Verbund der Telekommunikations-Endgerätehersteller (VTKE) und die Fachhändlervereinigung AIRES die italienische Regulierungsbehörde nun dazu aufgefordert, den Grundsatz der Routerfreiheit durchzusetzen.

Wie die beiden Verbände berichten, werden Kunden in Italien immer häufiger von den Netzbetreibern zur Verwendung eines proprietären Routers gezwungen. Ob durch Mietkauf oder gegen Zahlung einer Miete: Die Netzbetreiber behielten jeweils die volle Kontrolle. Eine freie Konfigurierung durch den Nutzer oder der Austausch des Geräts durch einen im Handel erhältlichen Router sei in vielen Fällen nicht möglich, so die Kritik.

In Deutschland haben die Nutzer bereits seit über einem Jahr die freie Wahl über das Endgerät an ihrem Anschluss. Die Einführung der Routerfreiheit in Deutschland basiert insbesondere auf europäischen Gesetzesvorgaben. So gilt auch schon heute in Österreich, dass Endnutzer das Recht haben, "Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen".

Allerdings machen viele Betreiber in Österreich, Italien und anderen europäischen ihre Anschlüsse nur zu den eigenen Geräten kompatibel und teilen ihren Kunden nicht die Parameter für die Konfiguration von Drittgeräten mit. Begründet wird dies häufig mit technischen oder sicherheitsrelevanten Argumenten.

Inzwischen beschäftigt sich auch das italienische Parlament mit dem Routerzwang. Der VTKE und die Fachhändlervereinigung AIRES, die mehr als 180 Firmen repräsentiert, heben hervor, dass der Grundsatz der Routerfreiheit im Prinzip bereits durch die geltende Gesetzgebung geschützt sei.

Wem gehört der Router?
Die Anbieter in Italien hätten sich allerdings ihre eigene Auslegung "zurechtgebogen": Sie definierten den Router nicht als ein dem privaten Netzwerk des Benutzers zugehöriges Endgerät, das dieser frei wählen und konfigurieren kann, sondern als Teil des öffentlichen Netzes, über das der Betreiber die volle Kontrolle behalten müsse; um die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit des Netzes zu gewährleisten.

AIRES und der VTKE kritisieren diese Auslegung und fordern deshalb die italienische Regulierungsbehörde AGCOM dazu auf, klarzustellen, dass der Router zum lokalen Netzwerk des Endanwenders gehört - wie es in Deutschland bereits Anfang des Jahres 2016 gesetzlich verankert wurde.

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