Das Hamburger Verwaltungsgericht habe bei der Verkehrsbehörde angefragt, das Verbot bis zu einer Entscheidung über einen Widerspruch nicht zu vollstrecken, berichtete der Branchendienst "Heise". Uber hatte zuvor verkündet, das Verwaltungsgericht habe dem Widerspruch gegen das zuvor ausgesprochene Verbot stattgegeben.
Die Verkehrsbehörde in Hamburg will den Smartphone-Service UberPOP stoppen, weil sie es für unzulässig hält, dass private Fahrer mit ihrem eigenen Auto kommerziell Mitfahrdienste anbieten. Dagegen war Uber vorgegangen. Das Unternehmen begrüßte "die Tatsache, dass der Vorsitzende Richter des Hamburger Verwaltungsgerichts dem Widerspruch gegen die Untersagungsverfügung stattgegeben hat".
Damit sei die Verfügung gegen UberPOP vorläufig und bis zu einer gerichtlichen Entscheidung aufgehoben. Das seien "tolle Neuigkeiten" für die Stadt Hamburg, sagte Uber-Manager Pierre-Dimitri Gore-Coty. "Eine solche Entscheidung ist uns nicht bekannt", sagt dagegen die Sprecherin der Verkehrsbehörde, Susanne Meinecke, der Zeitung.
Konkurrenz für Taxifahrer
Bei UberPOP können Privatpersonen ihre Dienste mit dem eigenen Auto anbieten, die Fahrer werden per Smartphone-App bestellt. Daneben bietet Uber auch einen Chauffeurdienst an. In Wien ist Uber bisher nur mit dem Chaffeurdienst präsent, der aber teilweise mehr kostet als herkömmliche Taxis. So kosten Fahrten in der Wiener Innenstadt unabhängig von der Entfernung mindestens neun Euro, von der Innenstadt zum Flughafen werden 50 Euro verlangt.
Taxifahrer fordern ein härteres Durchgreifen der Behörden gegen Uber. Mitte Juni hatten Taxifahrer in ganz Europa mit Streiks und Protestfahrten gegen den Vormarsch von Uber und anderer App-Dienste demonstriert. Sie sehen einen unfairen Wettbewerb, weil die Konkurrenz aus dem Internet die gesetzlichen Regeln und zum Teil hohen Lizenzkosten für das Taxi-Gewerbe umgehe.
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